02.05.2024

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SORGERECHT: Invaliditätsrenten erhöhen sich um 8 %

Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis kündigt Erhöhung der Leistungen an VORMUNDSCHAFT.

Insbesondere wurde eine 8-prozentige Erhöhung der von der OPECA seit Mai dieses Jahres gewährten Invaliditätsleistungen angekündigt. Die Maßnahme zur Erhöhung der Invalidenrente betrifft nach Angaben des Premierministers insgesamt mehr als 200.000 Leistungsempfänger, die vom Staat angemessene Unterstützung erhalten.

Vorteile, die steigen werden:

  1. Allgemeine Invalidenrente für Rentner der ehemaligen Landesverwaltung, die nur eine Grundrente beziehen.
  2. Leistungen bei Krankheit und Invalidität für Rentner-Beamte.
  3. Außerinstitutionelle Leistung e-EFKA (Εξωιδρυματικό επίδομα).

GEWAHRSAM:

  • Bewegungsbeihilfe (Επίδομα κίνησης), von 165 EUR bis 178,2 EUR.
  • Ernährungspauschale für Patienten mit Nierenproblemen sowie Empfänger mit transplantierten Herzen und Lebern (ήπατος) von 362 Euro auf 390,96 Euro.
  • Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung, von 313 Euro bis 338 Euro.
  • Unterstützung für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung von 527 Euro bis 569,16 Euro.
  • Hilfe für Querschnittsgelähmte (Querschnittsgelähmte und Amputierte), unversichert und staatlich versichert (ab 771 Euro bis 832,68 Euro).
  • Unterstützung für Menschen mit angeborener Hämophilie (von 362 Euro auf 390,96 Euro) und mit erworbenem Immunschwächesyndrom AIDS (von 697 Euro auf 752,76 Euro).
  • Unterstützung für Gehörlose und Schwerhörige (von 362 € bis 390,96 €).
  • Unterstützung für Sehbehinderte (von 362-697 Euro bis 390,96-752,76 Euro).
  • Hilfe für Menschen mit Zerebralparese (von 697 Euro bis 752,76 Euro).
  • Hilfe für kranke und genesene Patienten mit Lepra, Lepra (Morbus Hansen) und ihre Familien (von 362–697 Euro auf 390,96–752,76 Euro).



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