28.04.2024

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Hitzewelle "Cleon": Behörden führen Notfallmaßnahmen ein


Notmaßnahmen für Beschäftigte im privaten und öffentlichen Sektor aufgrund mit ungewöhnlicher Hitze, im ganzen Land verbreitet.

Das gab das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bekannt Notfallschutzmaßnahmen im privaten Bereich wegen ungewöhnlicher Hitze.

Insbesondere wurde am Mittwoch, dem 12. Juli 2023, der Ministerialerlass Nr. 65581 erlassen, der alle Sofortmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer im privaten Sektor vor der Hitzewelle auflistet, genannt „Cleon“.

Zu den im Ministerbeschluss enthaltenen Maßnahmen gehören:

  • Zwingende Arbeitsunterbrechung in Bereichen, in denen das Risiko einer Hitzebelastung besonders hoch ist, zwischen 12:00 und 17:00 Uhr
  • Bereitstellung von Heimarbeit für gefährdete Arbeitnehmer im Privatsektor
  • Maßnahmen zur Organisation der Arbeitszeit und zur Erleichterung der An- und Abreise von Arbeitnehmern
  • technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzestress für Arbeitnehmer
  • besondere Bestimmungen für Arbeiten im Freien und die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.

Einzelheiten eines Rundschreibens des Arbeitsministeriums

Im Anschluss an das Severely Dangerous Weather Bulletin (EDECF) des National Weather Service (EMY), in dem „eine Hitzewelle von Mittwoch, 12.07.2023 bis Anfang nächster Woche“ angekündigt wurde, gab das Arbeitsministerium ein Rundschreiben heraus. Diese Hitzewelle wurde als CLEON bezeichnet und wird als Unwetterereignis mit einer Dauer von mindestens sechs Tagen eingestuft, wobei die heißesten Tage am Freitag (14.07.2023) und Samstag (15.07.2023) liegen.“

Um die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, empfiehlt das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz den Arbeitgebern dringend, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß geltendem Recht zu ergreifen sowie die Beschäftigung zu reduzieren und/oder die Arbeit während der Spitzentemperaturzeiten (12.00 Uhr) einzustellen -17.00 Uhr), wenn dies als notwendig erachtet wird, um Hitzestressphänomene unter Hitzewellenbedingungen zu vermeiden.

Unter Berücksichtigung des entsprechenden Rundschreibens des Generalsekretariats für Arbeitsbeziehungen des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit vom 26. Mai 2023 (Nr. 52903), die folgende:

  • Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzestress
  • Gestaltung der Arbeitszeiten durch Festlegung angemessen langer Pausen, um die Hitzebelastung der Arbeitnehmer zu reduzieren.
  • Planung von Arbeiten, die mit einer hohen thermischen Belastung der Arbeitnehmer verbunden sind, möglichst außerhalb der Temperaturspitzen.
  • Reduzierung der Beschäftigung oder Einstellung der Arbeit in Bereichen mit hoher thermischer Belastung, wie Maschinen, Gießereien, Glas-, Keramikfabriken, Werften usw., von 12.00 bis 17.00 Uhr.
  • Bereitstellung von Kantinen oder anderen geeigneten Pausenräumen. Je nach objektiven Bedürfnissen und Möglichkeiten sollten diese Räume mit einer Klimaanlage ausgestattet werden. Die Auswahl der Räumlichkeiten erfolgt nach Rücksprache des Arbeitgebers mit einem Sicherheitsspezialisten, einem Arbeitsmediziner, Mitgliedern des EHS und, sofern es keine gibt, mit Arbeitnehmervertretern.
  • Bereitstellung von kühlem Trinkwasser mit einer Temperatur von 10-15°C.

Besondere Bestimmungen für Arbeiten im Freien
Zu den Maßnahmen, die zur Bewältigung von Hitzestress bei Arbeitnehmern ergriffen werden können, gehören:

  • Bereitstellung und Verwendung geeigneter Kopfbedeckungen, sofern nicht die Verwendung von Schutzhelmen vorgesehen ist, sowie Hautschutz.
  • Gegebenenfalls ist die Verwendung von Schutzkleidung und Kopfbedeckung nicht erforderlich.
    Bereitstellung/Auswahl eines schattigen Bereichs oder Bau geeigneter Schutzräume für die Arbeit, wenn möglich.
    Planen Sie die Arbeiten so, dass die schwersten Arbeiten (z. B. Asphalteinbau) in Zeiten mit den kältesten Temperaturen durchgeführt werden.
    Reduzierung der Beschäftigung und/oder Beendigung der Arbeit in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr.
    Bereitstellung von kühlem Trinkwasser (10-15 °C).
    Für Arbeitnehmer, die Hochrisikogruppen angehören, und insbesondere bei Stressbelastungen wird die Möglichkeit der Heimarbeit empfohlen, wenn die Art der Arbeit dies zulässt (Tabelle 1).

Die Arbeitsinspektion wird gemäß dem beigefügten Rundschreiben Nr. 267075 vom 30.05.2023 gezielte Kontrollen an Arbeitsplätzen durchführen.

  • Arbeiten im Freien (z. B. Bau-, Straßen- und andere technische Arbeiten),
  • Arbeiten in Innenräumen, in denen aufgrund der Art der Produktionsprozesse eine zusätzliche Wärmebelastung durch hohe Temperatur- und Feuchtigkeitsindikatoren sowie Strahlungswärme auftreten kann (z. B. in der Gießerei, Metallurgie, Kunststoffproduktion usw.), sowie Handarbeit ( zum Beispiel Transport schwerer Gegenstände, Baumaterialien).

Schließlich werden Arbeitgeber aufgefordert, die Website regelmäßig zu überprüfen. EMYdas eine 48-Stunden-Prognose des relevanten bioklimatischen Vorhersageindex (WBGT) für Hitzestress bei Arbeitnehmern enthält, der bei der Planung von Arbeiten und/oder technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzestress bei Arbeitnehmern ernsthaft berücksichtigt werden sollte.

Ebenso wird eine Echtzeit-WBGT (WBGT) und eine Prognose für die nächsten 48 Stunden von einer intelligenten mobilen Anwendung bereitgestellt. „WBGT – Hitzestress-Index“das meteorologische Daten von der nächstgelegenen Wetterstation empfängt

Im Falle einer Beschwerde kann sich die Öffentlichkeit an das Beschwerdetelefon wenden 1555 oder an die örtliche Arbeitsschutzinspektion.

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