02.05.2024

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Neue Verkehrsregeln: 3 härtere Strafen, für die Autofahrer mit Gefängnis rechnen müssen


Die neue Straßenverkehrsordnung sieht strengere Strafen für Autofahrer bei Verkehrsunfällen vor.

Neue Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Ποινικού Κώδικα) zielen darauf ab, die Sicherheit des Straßennetzes zu verbessern. Die Strafen für Verstöße werden immer härter und können sogar zu Gefängnisstrafen führen. Insbesondere gemäß der Änderung des Artikels 290 „Gefährliches Fahren“ des Strafgesetzbuches beginnen die Strafen für Straftäter mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und reichen bei einer großen Zahl von Todesfällen bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen.

https://rua.gr/news/bissecon/47733-shtraf-za-medlennoe-vozhdenie.html

Welche Strafen wurden erhöht?

  1. Fahren auf einer Autobahn (einschließlich Schnellstraßen) mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h oder mehr als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 km/h oder mehr für einen Bus oder LKW).
  2. Fahren in einem Wohngebiet oder einem anderen Verkehrsnetz mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h oder mehr über der festgelegten Höchstgeschwindigkeit (20 km/h oder mehr für einen Bus oder LKW).
  3. Fahren auf einer eigenen Busspur (LEA), außer in bestimmten Fällen: in Einsatzfahrzeugen (EKAB, Feuerwehr etc.) oder im Notfall (z. B. Unfall).

    Strafe für Vergehen:

  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Gefährdung von Verkehrsteilnehmern.
  • Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr: Gefahr für das Leben einer Person.
  • Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, wenn durch das Handeln des Fahrers eine schwere Körperverletzung oder ein erheblicher Schaden an öffentlichen Einrichtungen entstanden ist.
  • Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren, wenn der Tod einer Person eingetreten ist.
  • Bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe, wenn die Todesursache eine große Anzahl von Menschen war.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss muss der säumige Fahrer nicht unbedingt in einen Verkehrsunfall oder Unfall verwickelt sein. Gemäß den Verkehrsregeln, wenn die Alkoholkonzentration im Blut des Fahrers mehr als 1,10 g/l beträgt, wenn sie mit der Blutentnahmemethode gemessen wird, oder mehr als 0,60 Milligramm pro Liter ausgeatmete Luft (wenn sie mit einem geeigneten Alkoholtester gemessen wird). wird zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt.

Wird innerhalb von 2 Jahren nach der vorangegangenen Straftat festgestellt, dass der Fahrer erneut betrunken ein Fahrzeug geführt hat und die Alkoholkonzentration 0,60 Milligramm pro Liter Ausatemluft übersteigt, so ist für jede weitere Straftat a Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.



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