07.05.2024

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Das neue Programm „Εξοικονομώ-Επιχειρώ“ startet im Herbst


Es wird erwartet, dass ab September die Plattform des Programms „Εξοικονομώ-Επιχειρώ“ endlich online arbeiten wird, das mittlere, kleine und kleinste Unternehmen aus den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Tourismus subventionieren wird.

Insbesondere für kleine Unternehmen, sowohl aus dem sekundären als auch dem tertiären Sektor, sind Subventionen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz aufgrund des schwierigen Zugangs zu Finanzmitteln eine Einbahnstraße.

Tatsächlich machen sehr kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro den größten Teil der griechischen Wirtschaft aus.

Der Umfang der Energieeffizienzverbesserungen in ihren Gebäuden ist hoch, wobei etwa 65 % hauptsächlich auf Geschäftsgebäude, Hotels und Privatbüros entfallen, die vor 1980 gebaut und nur geringfügig renoviert wurden.

Das Modernisierungsprogramm wird vom Recovery and Resilience Fund finanziert und sein ursprüngliches Budget umfasste 100 Millionen Euro für den Handels- und Dienstleistungssektor und 100 Millionen Euro für den Tourismussektor, obwohl der Gesamtbetrag Berichten zufolge mit zusätzlichen Mitteln von RePowerEu erhöht werden könnte.

https://rua.gr/news/bissecon/51723-cubsidii-do-500-000-evro-na-energeticheskuyu-modernizatsiyu-zdanij.html

Laut der vorläufigen Veröffentlichung des Programmführers wurden im Oktober letzten Jahres Projekte von Unternehmen aus dem Bereich Handel und Dienstleistungen mit einem Gesamtinvestitionsbudget von bis zu 100.000 Euro und mehr gefördert Im Tourismusbereich werden Investitionen zwischen 50.000 und 500.000 Euro gefördert, sofern die Kapazität der Wohnanlage 100 Betten nicht überschreitet. Die Beträge enthalten keine Mehrwertsteuer, die nicht als erstattungsfähige Ausgabe gilt.

Der Fördersatz für Investitionsprojekte für alle förderfähigen Kosten beträgt 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine und mittlere Unternehmen. Auch für die Unterstützungskosten (De Minimis) beträgt der Zuschuss für alle Unternehmen 40 %. Außerdem wird eine Vorauszahlung von bis zu 40 % der Staatsausgaben auf eine Bürgschaftserklärung in gleicher Höhe geleistet.

Was wird gefördert:

  • energetische Modernisierung des Gebäudekörpers (Wärmedämmung, Einbau von Verschattungsanlagen etc.),
  • Beleuchtungssystem (Ersatz durch neue Technologie oder Installation einer Automatisierung zur Reduzierung des Verbrauchs usw.),
  • Austausch von Heizkesseln durch Wärmepumpen oder Lüftungsanlagen,
  • Stärkung der Wärmedämmung von Verteilungsnetzen,
  • Austausch alter Haushaltsgeräte durch neue, energieeffizientere,
  • Auch die Installation erneuerbarer Energiesysteme (Solarthermie, Photovoltaik, kleine Windkraftanlagen und Erdwärmepumpen mit Geoaustauschern), Batterien usw. wird gefördert.

Dienstleistungen Energieauditor und Energieeffizienzzertifikat (EPC)-Inspektor, Überwachungs- und Managementberater, Entwicklung und Zertifizierung des Energiemanagementsystems, Erstellung von Studien zur Umsetzung des Energieauditberichts wird ebenfalls gefördert.

Die förderfähigen Kosten für Beratungsnebenleistungen dürfen jedoch grundsätzlich 7 % des förderfähigen Gesamtbudgets des Investitionsvorhabens, jedenfalls jedoch 30.000 Euro, nicht überschreiten. Die endgültige Förderfähigkeit der Kosten hängt direkt von der Erreichung eines Energieziels (basierend auf der PEA) von mindestens drei Energieklassen im Vergleich zur bestehenden Klassifizierung oder der obligatorischen Klasse B bei einer radikalen Sanierung ab.

Die Frist für die Umsetzung eines Projekts zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Unternehmens (Gebäudes) darf 18 Monate ab dem Datum der Entscheidung über die Aufnahme in das Programm „Εξοικονομώ-Επιχειρώ“ nicht überschreiten.



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