02.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen wegen… „Klimawandel“


Anlässlich des… „Klimawandels“ Europa muss vieles von dem ändern, was es derzeit auf seinen Straßen tut. Zusätzlich zu den Millionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die in den nächsten Jahren ausgemustert werden müssen, Geschwindigkeitsbegrenzungen!

Insbesondere wird erwartet, dass die Verkehrsminister der Länder EU wird Entscheidungen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung treffen, was voraussichtlich zu niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzungen führen wird, obwohl dies relativ ist, da moderne neue Autobahnen eine Erhöhung dieser Geschwindigkeiten erfordern. In den EU-Ländern werden Geschwindigkeitsbegrenzungen durch nationale Gesetze festgelegt und können zwischen den Mitgliedstaaten variieren.

Normalerweise variieren die Geschwindigkeitsbegrenzungen je nach Straßentyp und Region. Beispielsweise liegen die Grenzwerte in Wohngebieten meist bei etwa 50 Kilometern pro Stunde, während sie auf Autobahnen und Schnellstraßen 100-130 Kilometer pro Stunde erreichen können. In manchen Ländern, beispielsweise in Deutschland, gibt es Abschnitte auf der Autobahn, auf denen es keine Regelgeschwindigkeitsbegrenzung gibt, obwohl eine „richtige“ Geschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde gilt. In anderen Ländern wie Estland und Zypern gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen als im EU-Durchschnitt.

In der europäischen Straßenverkehrsgemeinschaft nimmt die Debatte über Geschwindigkeit auf Autobahnen neue Dimensionen an. In Italien enden die Diskussionen über eine Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 150 km/h, und in der Tschechischen Republik beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen nach der jüngsten Verabschiedung eines Gesetzes nun 150 km/h.

In Griechenland hat die Debatte offiziell begonnen, da es jetzt Straßen mit grotesk reduzierten Grenzwerten gibt, darunter auch hohe Grenzwerte an Stellen, an denen sie nicht sein sollten … Es wird vorgeschlagen, sie an einigen Stellen auf Autobahnen zu erhöhen, beispielsweise auf der langen neuen Geraden Autobahnen (Olympia Odos, Egeo, Morea, Egnatia Odos und sogar Attica Odos) und verringern sich beispielsweise innerhalb von Städten. Natürlich mit entsprechender Anpassung an die Wetterbedingungen.

Das heißt, die Höchstgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt von 150 km/h soll bei nasser Fahrbahn auf 100 km/h gesenkt werden. Es besteht kein Zweifel, dass innerhalb eines Jahres Entscheidungen für das Territorium Griechenlands getroffen werden. Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen in der EU:

  • Österreich: 130 km/h
  • Belgien: 120 km/h
  • Bulgarien: 140 km/h
  • Kroatien: 130 km/h
  • Zypern: 100 km/h
  • Tschechische Republik: 150 km/h
  • Dänemark: 130 km/h
  • Estland: 110 km/h (Sommer), 90 km/h (Winter)
  • Finnland: 120 km/h (Sommer), 100 km/h (Winter)
  • Frankreich: 130 km/h (Sommer), 110 km/h (Regen)
  • Deutschland: Auf einigen Autobahnabschnitten gibt es keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung, die Richtgeschwindigkeit beträgt jedoch 130 km/h.
  • Griechenland: 130 km/h
  • Ungarn: 130 km/h
  • Irland: 120 km/h
  • Italien: 130 km/h
  • Lettland: 110 km/h
  • Litauen: 130 km/h
  • Luxemburg: 130 km/h
  • Malta: 80 km/h
  • Niederlande: 130 km/h (in einigen Gebieten kann die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert werden)
  • Polen: 140 km/h
  • Portugal: 120 km/h
  • Rumänien: 130 km/h
  • Slowakei: 130 km/h
  • Slowenien: 130 km/h
  • Spanien: 120 km/h
  • Schweden: 120 km/h

Geldbußen:

  1. Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.
  2. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h wird ein Bußgeld in Höhe von einhundert (100,00) Euro verhängt.
  3. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 30 km/h sowie für Fahrzeuge, die auf Autobahnen mit Geschwindigkeiten über 150 km/h, auf Autobahnen mit Geschwindigkeiten über 130 km/h und im übrigen Straßennetz mit Geschwindigkeiten über 150 km/h fahren. H . 120 km/h, eine Geldstrafe von dreihundertfünfzig (350,00) Euro und sofortige Einziehung des Führerscheins der Person, die den Verstoß bezeugt, für sechzig (60) Tage gemäß den in Artikel 103 dieser Verkehrsordnung festgelegten Bedingungen und Verfahren . Wer die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet und gegen die Bestimmungen von Absatz 9 dieses Artikels verstößt, wird mit einer Geldstrafe von achtzig (80,00) Euro belegt.

Basierend auf Gesetz Nr. 2696 / 23.03.1999, Staatsanzeiger 57a, Gesetzesrevision 3535 / 02.03.2007 / Staatsanzeiger 50A und Gesetz 4530 / 30.03.2018 / Staatsanzeiger 59A.

Eine vollständige Liste der Bußgelder finden Sie in der Veröffentlichung: Bußgelder für Verkehrsverstöße ab 2019.



Source link