08.05.2024

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AMKA: Neue Regeln für die Vergabe und Sperrung von Sozialversicherungsnummern


Ein gemeinsamer Ministerbeschluss wurde unterzeichnet (ΚΥΑ) neun zuständige Ministerien, die bestimmt ein neues System zur Vergabe einer Sozialversicherungsnummer (ΑΜΚΑ) sowie die Bedingungen für deren Aktivierung oder Deaktivierung.

ΚΥΑ identifiziert die Begünstigten eindeutig und trennt die Erstausgabephase AMKA ab der Aktivierungsphase und vereinfacht den Umgang mit Bypass-Phänomenen durch elektronische Gegenprüfungen.

Die Hauptziele der mit der Einführung von AMKA durchgeführten Reform sind:

  1. Modernisierung der Struktur AMKA mit der Einführung getrennter Phasen der Ausgabe und Aktivierung.
  2. Die Digitalisierung von AMCA und die Interoperabilität von Institutionen verbessern die Servicequalität für die Bürger und vereinfachen die Gegenprüfung von Daten.
  3. Beschränkung solcher Umgehungsphänomene wie der Ausstellung von AMCA durch Personen, die keine Begünstigten sind, und deren fortgesetzter Nutzung der Nummer, um kostenlose medizinische Versorgung oder Sozialleistungen zu erhalten.

Begünstigte der AMKA sind laut Beschluss:

  1. Bürger Griechenlands,
  2. Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
  3. Drittstaatsangehörige oder Staatenlose,
  4. Minderjährige.

Wie es in der Entscheidung heißt, bleibt AMCA nach der Ausstellung an Begünstigte inaktiv und wird nach Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes und des tatsächlichen Aufenthalts im Land aktiviert. Als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts gilt ein Personalausweis oder ein griechischer Reisepass. Als Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes gilt eine Bestätigung des steuerlichen Wohnsitzes, eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers oder ein auf der Website veröffentlichter Arbeitsvertrag ΕΡΓΑΝΗ.

Die Entscheidung unterscheidet auch in Fällen, in denen AMCA griechischen Staatsbürgern ausgestellt wird EUDrittstaatsangehörige und Staatenlose:

1. Für die Ausstellung von AMKA an griechische Staatsbürger oder Auswanderer

Für griechische Staatsbürger ist ein Personalausweis oder griechischer Reisepass als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, des Zugangs zum Arbeitsmarkt und der Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem erforderlich.

2. Für die Ausstellung von AMKA an Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erforderlich.

3. Zur Ausstellung von AMKA an Drittstaatsangehörige und Staatenlose

Als Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Mitgliedschaft in der EU sind ein gültiger Drittstaatspass oder ein gültiges Reisedokument einer international geschützten Person sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit einem gültigen Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt erforderlich das Sozialversicherungssystem.

Für Personen, die objektiv keinen Reisepass besitzen, sowie für Personen mit internationalem Schutzstatus und Personen mit vorübergehendem Schutzstatus ist ein gültiges Aufenthaltsdokument im Land mit einem Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt ausreichend.

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Darin heißt es auch, dass die Entscheidung besondere Bestimmungen für schutzbedürftige Gruppen wie Obdachlose und Asylbewerber vorsehe. Für Asylbewerber wird zusammen mit der internationalen Schutzantragskarte automatisch eine PAAYPA-Nummer (Temporary Alien Insurance and Health Care) ausgestellt, die die Bereitstellung medizinischer Versorgung gewährleistet. Wenn der Asylantrag angenommen wird, wird PAAYPA in AMKA umgewandelt, und wenn der Antrag abgelehnt wird, wird PAAYPA automatisch deaktiviert.

Für Obdachlose gilt die Regelung, dass zur Wohnsitzbestätigung eine Inanspruchnahmebescheinigung eines Wohnheims oder eine Bescheinigung des Sozialdienstes einer Gemeinde oder eines Gemeindezentrums ausreicht.

Wie in der gemeinsamen Ministerentscheidung angegeben, wird AMCA deaktiviert, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt ist:

  1. rechtmäßiger Aufenthalt bzw
  2. Zugang zum Arbeitsmarkt; oder
  3. tatsächlicher Wohnsitz im Land, mit Ausnahme minderjähriger Begünstigter; oder
  4. wenn die Sozialversicherungsnummer der direkt versicherten Person deaktiviert ist, bei indirekt versicherten Erwachsenen oder Minderjährigen.

Im Falle einer AMKA-Deaktivierung haben Inhaber die Möglichkeit Aktivieren Sie es vorübergehend einmalig für 30 TageDabei müssen sie, wie oben angegeben, die für die Reaktivierung erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Tsakloglou: Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen
Der stellvertretende Minister für Arbeit und soziale Sicherheit Panos Tsakloglou sagte: „Mit der Veröffentlichung KYA Der AMKA-Status wird mit dem Hauptzweck reformiert, die Rechtmäßigkeit jedes Kontakts von Bürgern mit dem griechischen Sozialversicherungssystem für den Zugang zum nationalen Gesundheitssystem und allen Arten von Leistungen, sowohl versicherten als auch nicht versicherten, zu überwachen.

Die neue Verordnung führt ein Verfahren zur Aktivierung und Deaktivierung der Nummer ein, wenn der AMKA-Inhaber die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt und vor allem seinen ständigen und rechtmäßigen Wohnsitz in Griechenland aufgibt.

Das Ziel des Arbeitsministeriums besteht einerseits darin, den Bürgern einen besseren Service zu bieten, und andererseits darin, die in den Vorjahren beobachteten Phänomene zu vermeiden, nämlich die Ausgabe von AMKA an Nichtbegünstigte und die Bereitstellung falscher Zahlungen Dokumente oder die weitere Nutzung der Nummer durch Nicht-Begünstigte, um eine kostenlose Gesundheitsversorgung oder Sozialleistungen zu erhalten.



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