30.04.2024

Athen Nachrichten

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Marktpass: Neue Zahlung voraussichtlich ab 5. Februar. Wer ist berechtigt?


5. Februar Es wird eine neue Zahlung geleistet Marktpass hinter November und Dezember 2023. Dies gilt für Begünstigte mit Wohnsitz in betroffenen Gebieten, die nach dem 31. Oktober 2023 einen Marktpass beantragt und Zahlungen im August, September und Oktober erhalten haben.

Begünstigte in den betroffenen Gebieten, die am 20. Dezember 2023 ausgezahlt wurden, erhalten jedoch keine weitere Auszahlung.

Market Pass 2: Was bedeutet das für digitale Karten?

Die digitalen Debitkarten von Market Pass sind bis zum 29. Februar 2024 gültig, und nach diesem Datum können keine Transaktionen mehr auf ihnen durchgeführt werden. Sie können auch für elektronische Transaktionen verwendet werden.

Die Höhe der Hilfe pro Familie beträgt 10 % der monatlichen Einkaufssumme, beträgt für eine einköpfige Familie 220 Euro und erhöht sich für jedes weitere Familienmitglied um 100 Euro, wobei die maximale Einkaufssumme 1.000 Euro beträgt.

Wählt der Begünstigte ein Darlehen auf ein Bankkonto, beträgt die ausgezahlte Unterstützungssumme 80 % des oben genannten Betrags.

Zu beachten ist, dass für jeden weiteren Angehörigen bzw. Gast 100,00 EUR zum voraussichtlichen Einkaufsbetrag der Familie hinzugerechnet werden, wodurch sich der monatliche Zuschuss um 10,00 EUR erhöht, wenn die Zuschusszahlungsart digitale Debitkarte gewählt wird, bzw. um 8,00 EUR, wenn Banküberweisung erfolgt Als Zahlungsart des Zuschusses wurde die Anzahlung gewählt.

Der maximale geschätzte Kaufbetrag beträgt 1.000,00 EuroDer maximale monatliche Zuschuss beträgt also 100,00 € bei Wahl einer digitalen Debitkarte bzw. 80,00 € bei Wahl einer Bankeinzahlung.

Der maximale geschätzte Kaufbetrag von 1.000,00 € gilt nicht für Begünstigte mit mehr als 6 unterhaltsberechtigten Kindern.



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