05.05.2024

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Tourismus für alle: Zuschuss von 200 bis 400 Euro, Kriterien


Das Programm „Tourismus für alle“ rückt näher. In der neuen Tourismussaison werden Tausenden Begünstigten Beträge von 200 bis 400 Euro ausgezahlt, damit sie sich zumindest ein wenig Ruhe gönnen können.

Nach Angaben der Zeitung „Απογευματινή“ soll in den kommenden Tagen die Bewerbungsplattform für das neue Programm „Διακοπές για Όλους“ eröffnet werden.

Begünstigte des neuen Programms sind diejenigen, die eine Steuererklärung für 2022 eingereicht haben und diese zum Zeitpunkt der Einreichung bearbeitet wurde.

Die Auswahl der Begünstigten erfolgt durch eine „Losziehung“.

Beträge, die die Begünstigten erhalten:

  1. Bürger, die die Einkommenskriterien erfüllen, erhalten 200 Euro
  2. Bürger erhalten 300 Euro:
  • Alleinstehende oder Witwen mit unterhaltsberechtigten Kindern, basierend auf der letzten Bestätigung bei der Beantragung der Einkommensteuererklärung 2022,
  • verheiratet sind oder eine Lebensgemeinschaft geschlossen haben und drei oder mehr kleine Kinder haben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Anwesenheit der angegebenen Anzahl von Kindern nur einmal Bezug genommen werden kann, um einen größeren Hilfebetrag zu erhalten.
  • Rentner aller Kassen mit rechtskräftiger Entscheidung über die Zuweisung einer Altersrente vor dem 31.12.2022, Erfüllung der Kriterien.

400 Euro können darüber hinaus Behinderte erhalten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen gültigen Bescheid über eine Gesamtinvalidität von 67 % (oder mehr) verfügen, sowie Leistungsberechtigte mit behinderten Kindern (Invaliditätsgrad 67 % oder mehr) zum Zeitpunkt der Antragstellung Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in der in Artikel 5 vorgesehenen Weise. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verweis auf den Behindertenstatus (gegen einen erhöhten Betrag) nur einmal akzeptiert wird.

Im Falle eines Begünstigten, der die Bedingungen von mehr als einer der oben genannten Kategorien erfüllt, wird der Antrag in eine dieser Kategorien eingestuft Kategorie mit der maximalen Förderhöhe. Die oben genannten Beträge beziehen sich ausschließlich auf den Anspruchsberechtigten und erhöhen sich nicht bei unterhaltsberechtigten Mitgliedern.

Einkommenskriterien

Einzelperson unverheiratet oder verwitwet:

  • Ohne Kinder: 19.000 Euro
  • Mit 1 Kind: 20.500 Euro
  • Mit 2 Kindern: 22.000 Euro
  • Mit 3 Kindern: 24.000 Euro
  • Bei vielen Kindern: 29.000 Euro.

Familie (Ehe oder Lebenspartnerschaft):

  • Ohne Kinder: 31.000 Euro
  • Mit 1 Kind: 32.500 Euro
  • Mit zwei Kindern: 34.000 Euro
  • Mit 3 Kindern: 36.000 Euro
  • Bei vielen Kindern: 41.000 Euro.

Die Gutschrift erfolgt auf einer zu diesem Zweck ausgegebenen digitalen Debitkarte. Die Karte ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig.



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