02.05.2024

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Steuererklärungen für… "Autopilot" für eine Million Steuerzahler


Ab diesem Jahr für 1.000.000 Arbeitnehmer und Rentner, Einkünfte ausschließlich aus Löhnen und Renten habenAbgabe von Steuererklärungen wird sein extrem vereinfacht.

Berichten zufolge sieht die Maßnahme für Arbeitnehmer und Rentner mit einem festen Einkommen (Gehaltsrente) Folgendes vor:

  1. automatische Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt;
  2. Automatische Abgabe von Steuererklärungen durch die Steuerbehörden.

Nach Angaben des Finanzministeriums wird die Plattform zur Abgabe von Steuererklärungen für dieses Jahr Ende März eröffnet. Bis dahin soll eine gesetzliche Regelung zur automatischen Abgabe von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner verabschiedet werden, die laut einem der zuständigen Beamten der jährlichen Verlängerungsserie ein Ende setzen wird.

Bei den neuen Steuerformularen kommt es jedoch zu Änderungen: Es werden Codes hinzugefügt, die sich hauptsächlich auf Freiberufler und Selbstständige beziehen, deren Einkommen nach dem neuen System der Sachleistungsberechnung berechnet wird.

Der Zahlungsplan für diejenigen, die eine Lastschriftabrechnung erhalten haben, bleibt gleich. Die Steuer kann entweder einmalig mit 3 % Rabatt bis Ende Juli oder in 8 gleichen monatlichen Raten gezahlt werden, davon die erste Ende Juli und die letzte Ende Februar 2025.

„Gesperrte“ Umsatzsteuererklärungen: Um es Unternehmen zu erleichtern, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen und die Einhaltung relevanter Pflichten sicherzustellen, sind die Beträge in den Umsatzsteuererklärungen der Verantwortlichen jetzt vorab ausgefüllt. Wie bekannt wurde, ist diese Maßnahme:

  1. Gilt für Umsatzsteuererklärungen ab dem 1.1.2024.
  2. Zunächst erfolgt eine Vorvorbereitung anhand der Daten in „mydata“ und der buchhalterischen Einordnung, anschließend geben Sie die Umsatzsteuererklärung ab.
  3. Im Vergleich zu „mydata“ besteht die Möglichkeit einer Anpassung (Reduktion der Einnahmen – Erhöhung der Ausgaben) von bis zu 30 %.
  4. Es ist möglich, eine Steuererklärung mit geringeren Ausgaben oder höheren Einnahmen einzureichen als in „mydata“.
  5. Bei der Anpassung der Einnahmen ist eine alternative Methode der Vorabausfüllung mit Dokumenttyp 11.4 und bei der Anpassung der Ausgaben 14.30 zulässig.



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