04.05.2024

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Was und "wie abgelaufen" wird ab März in Supermärkten verkauft


Das griechische Entwicklungsministerium hat mit der Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen der Ministerialbeschlüsse 6969/30-01-2024 und 92566/11-10-2023 genehmigt.

Nach Angaben des Entwicklungsministeriums finden insbesondere folgende Änderungen statt:

1. Eine Ausnahme vom Aktionsverbot für die Dauer von 3 Monaten gilt für Produkte, die zuvor Preiserhöhungen erfahren haben, sofern deren Verfallsdatum endet/naht. Erfordert besondere Markierungen „Produkt mit Verfallsdatum“. Ziel ist es, dem Phänomen der großflächigen Lebensmittelverschwendung bzw. der Zerstörung von Lebensmittelbeständen in Lagerhäusern entgegenzuwirken, die interessierten Käufern zu besonders günstigen Preisen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Dieser Änderungsantrag sieht Folgendes vor: gegenseitiger Nutzen für Unternehmen und Verbraucherund gleichzeitig die Übernahme neuer ökologisch nachhaltiger Verhaltensmuster bei den Bürgern fördern.

2. Die Liste der Produkte, die der Prüfung auf Preiserhöhungen unterliegen und nach geltendem Recht in den nächsten drei Monaten keine Werbeaktionen durchführen können, wurde ebenfalls erweitert.

3. Die Liste der Waren, für die ab dem 1. März 2024 Preisnachlässe gewährt werden, wurde ebenfalls erweitert und um die Kategorie der Damenbinden ergänzt (wird am 20. März in Kraft treten).

4. Die Liste der Frischprodukte, für die „Nettopreise“ gelten, wurde um die Kategorien „frisches Ziegenfleisch“ und „frisches Lammfleisch“ erweitert.

Was wird sich in der Produktliste ändern?
Das Entwicklungsministerium hat in seiner jüngsten Stellungnahme eine Liste der Produkte veröffentlicht, auf die sich die oben genannten Entscheidungen beziehen:

• Reis

• Brot

• Bäckerei

• Toasts

• Spaghetti

• Mehl

• Hülsenfrüchte

• Gekühltes Fleisch

• Konserven

• Gefrorener Fisch

• Frisches Schweinefleisch

• Frisches Huhn

• Frisches Rindfleisch

• Frische Vollmilch und fettarme Milch

• Hoch pasteurisierte (lagerstabile) Vollmilch mit geringem Fettgehalt

• Schokoladenmilch

• Getränke pflanzlichen Ursprungs

• Kondensmilch

• Joghurt und Joghurtdesserts

• Creme

• Käse

• Tomatensaft

• Saucen und Brühwürfel

• Mayonnaise

• Ketchup

• Eier

• Butter und Margarinen

• Marmeladen und Aufstriche

• Olivenöl

• Sonnenblumenöl

• Gefrorenes Gemüse

• Gefrorener Teig

• Zucker und Süßstoffe

• Haferprodukte

• Babypüree

• Babymilch

• Abgepackter Kaffee

• Säfte

• Alkoholfreie Getränke

• Bier

• Wasser

• Schokolade (hart und Getränke)

• Halva

• Wein

• Brennstoff (Brennholz, Pellets, Briketts)

• Reinigungsmittel aller Art

• Küchenpapierhandtücher (Rollen)

• Klopapier

• Mundhygieneprodukte

• Rasierprodukte

• Damenbinden oder Tampons

• Shampoos und Haarpflegeprodukte

• Badeschaum

• Seife in flüssiger und fester Form

• Inkontinenzwindeln

• Windeln für Babys

• Babytücher

• Babyshampoo

• Futter für Hunde und Katzen (in Dosen).

Vorschau

Vorschau

Für Produkte von Unternehmen, für die Preiserhöhungen angekündigt wurden, innerhalb von 3 Monaten Die folgenden Werbeaktionen sind nicht zulässig:

a) der Verkauf eines Produkts, bei dem in irgendeiner Weise darauf hingewiesen wird, dass es zu einem niedrigeren Preis verkauft wird (z. B. durch einen Rabatt oder ein Angebot),

b) der Verkauf eines Produkts, bei dem angegeben ist, dass es in einer Verpackung mit einer zusätzlichen Menge als „Geschenk“ für Verbraucher verkauft wird,

c) der Verkauf mehrerer Pakete, die aus mehr als einem identisch verpackten Produkt bestehen, von dem in irgendeiner Weise angegeben wird, dass es ein oder mehrere „GESCHENK“-Pakete enthält, oder das zu einem niedrigeren Preis angeboten wird, beispielsweise durch einen Rabatt oder ein Sonderangebot,

d) Verkauf eines Produkts, bei dem angegeben ist, dass es zusammen mit einem anderen Produkt, das sich davon unterscheidet, als „GESCHENK“ verkauft wird (z. B. Duschgel + Waschlappen),

e) Verkauf eines Produkts mit einem Coupon (Rabatt) oder Geschenkgutschein

(e) Teilnahme an einer Werbung (gedruckter Broschüre) eines Einzelhändlers, in der angegeben oder angedeutet wird, dass das Produkt zu einem für den Verbraucher günstigen Preis angeboten wird (z. B. Hinweise wie „nur“, „bester Preis“, „ausgezeichneter Preis“) , „Schnäppchen“).

Diese Maßnahme gilt auch für importierte Produkte.



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