06.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Studentengeld: Wer erhält bis zu 2.500 Euro


Mit der Änderung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Landesuniversität werden die Grundlagen für das Funktionieren gemeinnütziger Zweigstellen ausländischer Universitäten geschaffen Lebensunterhaltszuschuss für alle Studierenden öffentliche Universitäten, höhere Schulen für Tourismusausbildung und die Handelsmarineakademien Griechenlands sowie zyprische Schulen, die im nationalen Prüfungssystem enthalten sind, in Höhe von 1500 Euro.

Lebt der Leistungsempfänger mit einem weiteren Studierenden in der gleichen Mietwohnung, beträgt die Leistungshöhe 2.000 Euro.
Für Universitäten außerhalb von Athen und Thessaloniki erhöht sich der Zuschuss von 1.500 Euro auf 2.000 Euro, bei gemeinsamem Wohnsitz außerhalb von Athen und Thessaloniki auf 2.500 Euro.

Der Änderungstext lautet wie folgt:

Für Studierende von Hochschuleinrichtungen (HEIs), höheren Schulen für Tourismusausbildung und Handelsmarineakademien in Griechenland sowie Schulen in Zypern, die am Panhellenischen (Panlines)-Prüfungssystem teilnehmen, Staatsbürger Griechenlands oder Staatsbürger anderer Länder der Europäischen Union, Es wird ein jährliches Wohngeld in Höhe von eintausendfünfhundert Euro (1.500,00 Euro) gewährt.

Für den Fall, dass ein Student mit einem anderen Studenten in derselben Mietwohnung wohnt, wird ein jährlicher Wohngeldzuschuss in Höhe von zweitausend (2.000,00 €) Euro gewährt. Studierende, die ein Zweitstudium anstreben, haben keinen Anspruch auf diese Leistung.

Das jährliche Wohngeld wird zu den gleichen Bedingungen auch Schülern staatlicher berufsbildender Schulen gewährt.

Die im ersten Absatz genannte Leistung wird in Höhe von zweitausend (2.000,00 €) Euro ausschließlich für Begünstigte festgelegt, die an Hochschuleinrichtungen außerhalb der Region Attika oder der regionalen Einheit Thessaloniki studieren, und auch ausschließlich im Fall von Wenn ein Anspruchsberechtigter an einer AEI außerhalb der Region Attika oder der Regionaleinheit Thessaloniki studiert und mit einem anderen Studenten im selben gemieteten Haus wohnt, wird ein jährlicher Wohnzuschuss in Höhe von zweitausendfünfhundert (2.500,00 €) Euro gewährt.

Der gemeinsame Beschluss des Ministers für Bildung, Religion und Sport, des Ministers für Volkswirtschaft und Finanzen und der für die Angelegenheit zuständigen Minister legt die Anpassung der Höhe des Wohngeldes, der Studienjahre der Zahlung, des Zahlungsverfahrens und der Zahlungsweise fest der oben genannten Vergütung, den Zeitpunkt der Zahlung, die erforderlichen Dokumente, die Kontrollstelle(n) und die Abrechnung der Ausgaben, die Stelle(n) für ihre Zahlung, die Methode der Buchhaltungsberechnungen sowie alle anderen mit der Durchführung zusammenhängenden Fragen dieses Artikels.

Falls die Begünstigten an Einrichtungen studieren, die vom Ministerium für Bildung, Religion und Sport kontrolliert werden (Universitäten für höhere Bildung,Α.Ε.Ι.ΑΣΠΑΙΤΕ, Α.Ε.Α.), die Prüfung ihrer Anträge und die Genehmigung von Ausgaben werden von diesen Institutionen durchgeführt.

Die gleichen Behörden prüfen und genehmigen die Kosten derjenigen Anträge, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht geprüft wurden, unbeschadet der geltenden Bestimmungen über die Verjährungsfrist und unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen der Einreichung des Antrags des Begünstigten.

Zur Durchführung von Berechnungen und zur Abrechnung von Ausgaben erhalten die oben genannten Stellen einen Zuschuss aus Haushaltszuweisungen aus dem Haushalt des Ministeriums für Bildung, religiöse Angelegenheiten und Sport, die auf eine separate Haushaltscodenummer übertragen werden.

Ausgabenverpflichtungen im Zusammenhang mit Begünstigten, die Schüler von Schulen des Ministeriums für Tourismus, maritime Angelegenheiten und Inselpolitik sind, werden den Haushalten dieser Ministerien belastet.

Insbesondere wird die Deckung dieser Ausgaben durch die oben genannten Ministerien im Jahr 2017 durch die Übertragung von Mitteln aus den registrierten Haushaltsmitteln des Ministeriums für Bildung, Forschung und religiöse Angelegenheiten erfolgen.



Source link