Freiberufler, Selbstständige und Einzelunternehmer sollten wissen, dass im Jahr 2024 Formular E3auf deren Grundlage ihr Einkommen berechnet wird (für 2023), eingeführt neue Codes.
Für 735.000 Freiberufler, Selbstständige und Einzelunternehmer sind in diesem Jahr neue E3-Codes in ihrer Steuererklärung erforderlich, da ihre Einkünfte aus dem letzten Jahr nun der bedingten Steuer unterliegen, mit einem steuerpflichtigen Mindesteinkommen von 10.920 €, wenn ihre berufliche Tätigkeit 6 Jahre dauert Jahre, und wenn mehr als 12 Jahre, dann beträgt das steuerpflichtige Höchsteinkommen 14.196 Euro, unabhängig vom realen Einkommen.
Weitere Gründe, die das steuerpflichtige kalkulatorische Einkommen erhöhen und in den neuen E3-Codes angegeben werden müssen, sind die Einstellung von Arbeitnehmern, die Kosten für deren Bezahlung, die Höhe des Jahresumsatzes, den das Unternehmen oder die Fachkraft im Jahr 2023 hatte, und die Arbeitsjahre.
Für andere Steuerpflichtige öffnet das Taxisnet-Portal zur Abgabe der Steuererklärung Ende März, die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 30. Juni und die erste Steuerzahlung erfolgt Ende Juli. Was muss in den neuen E3-Codes angegeben werden:
- Das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, der den Mindestlohn verdient, oder, wenn das Unternehmen Arbeitnehmer hat, die Höhe des Einkommens des bestbezahlten Arbeitnehmers.
- Betriebsjahre des Unternehmens.
- Jährlicher Gesamtaufwand für die Vergütung der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Fachkräfte.
- Die Höhe des Jahresumsatzes, den das Unternehmen im Steuerjahr 2023 erzielt hat.
- In einem speziellen Code, wenn es in eine Kategorie fällt, die von der präsumtiven Steuermethode ausgenommen ist.
In dem Sonderkodex heißt es außerdem, dass er sich einem AADE-Audit unterziehen möchte, um nachweislich nachzuweisen, dass er weniger Einkommen als im letzten Jahr erhalten hat.
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