Nach Inkrafttreten der Artikel 29-32 des Gesetzes Nr. 5092/2024 „Bedingungen für die Nutzung von Staatseigentum in Küstengebieten und sonstige Bestimmungen“ Die Höhe des Geburtsgeldes wurde erhöht und geändert die Höhe seiner Zuteilung zu bestimmen.
Bei der Ermittlung der Leistungshöhe haben Sie nungibt die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie an nach der Geburt des Kindes und der Betrag wird wie folgt ausgezahlt:
- 2.400 € für das erste unterhaltsberechtigte Kind in der Reihenfolge der Geburt,
- 2.700 € für ein zweites unterhaltsberechtigtes Kind in der Reihenfolge der Geburt,
- 3.000 € für ein drittes unterhaltsberechtigtes Kind in der Reihenfolge der Geburt;
- 3.500 € für das vierte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind in der Reihenfolge der Geburt.
Nach der Bewilligung des Antrags wird das Geburtsgeld in folgender Reihenfolge ausgezahlt:
- zwei gleiche Raten von 1.200 Euro für das erste unterhaltsberechtigte Kind, in der Reihenfolge der Geburt,
- zwei gleiche Raten von 1.350 Euro für das zweite unterhaltsberechtigte Kind, in der Reihenfolge der Geburt,
- zwei gleiche Zahlungen von je 1.500 € für ein drittes unterhaltsberechtigtes Kind in der Reihenfolge der Geburt;
- zwei gleiche Zahlungen in Höhe von 1.750 € für das vierte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind in der Reihenfolge der Geburt.
Rückwirkende Erhöhung des Geburtengeldes Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es ab dem 1. Januar 2023 an Personen gezahlt, die bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Leistungen hatten, d. h. an Personen, deren Kinder ab dem 1. Januar 2023 geboren wurden und dessen Antrag genehmigt wurde.
Der durch die Erhöhung des Geburtengeldes entstehende Mehrbetrag wird den Empfängern ohne erneute Antragstellung oder sonstige Maßnahmen wie folgt ausgezahlt:
- Leistungsberechtigte, die bei der Geburt eines Kindes den vollen Leistungsbetrag erhalten haben, erhalten im April 2024 einen zusätzlichen Betrag in Form einer Pauschale,
- Begünstigte, deren Antrag zwar bewilligt, aber noch nicht in beiden Raten ausgezahlt wurde, erhalten bei Auszahlung der zweiten Rate einen zusätzlichen Betrag ausgezahlt.
Wann wird Geburtsgeld gezahlt?
Am letzten Werktag im April werden die Leistungen an die Leistungsempfänger ausgezahlt. Das bedeutet es Leistungen bei Geburt eines Kindes werden den Empfängerkonten am 30. April, Kardienstag, gutgeschrieben.
Die Nachzahlung erfolgt noch am selben Tag Geburtsgeld für jene Mütter, die im Jahr 2023 entbunden haben und bereits 2.000 Euro erhalten haben.
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