17.05.2024

Athen Nachrichten

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1200 Euro Strafe für die Unsitte der Griechen zu Ostern, wer ist gefährdet


Autofahrer, die es gewohnt sind, ein oder zwei Drinks zu sich zu nehmen, laufen Gefahr, „die Hand tief in die Tasche zu stecken“. Darüber hinaus gefährden sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Zu Ostern erreicht die Abwanderung der Bürger ihren Höhepunkt, und viele verlassen die geschäftige Hauptstadt. Reisende überschwemmen die Autobahnen und Häfen des Landes und machen sich auf den Weg in ihre Dörfer oder an andere Orte, wo sie eine Pause vom Alltag machen können.

„Osterferien“ sind für viele Touristen eine Zeit, die untrennbar mit Ausgelassenheit und Alkoholkonsum verbunden ist. Allerdings sollte jeder daran denken, dass man nach Alkoholkonsum nicht Auto fahren sollte, da die Gefahr eines schweren Verkehrsunfalls besteht.

Wir dürfen nicht vergessen, dass jede Menge Alkohol unter anderem zu einer Verzögerung der Reflexe des Fahrers (Verdoppelung oder sogar Verdreifachung der Reaktionszeit), einer Verschlechterung der Raum- und Geschwindigkeitswahrnehmung sowie einem Übermaßgefühl führt Selbstvertrauen.

Untersuchungen zufolge ist beispielsweise Ein Glas Wein reduziert die Reflexe des Fahrers um die Hälfte, drei Gläser Wein reduzieren sie um bis zu 80 %.

Angesichts der mit Trunkenheit am Steuer verbundenen Gefahren schreibt das COC vor Schwere Strafen für diejenigen, die betrunken fahren. Bußgelder bis zu 1200 Euro

  • Ein Fahrer gilt als betrunken, wenn der Alkoholgehalt im Körper 0,50 Gramm pro Liter Blut (0,50 g/l) oder mehr beträgt, gemessen durch Blutentnahme, oder 0,25 Millimeter Gramm pro Liter ausgeatmete Luft und mehr wenn die Messung mit einem geeigneten Alkoholtester erfolgt.
  • Das Bußgeld beträgt 200 Euro, wenn die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,50 g/l und 0,80 g/l bzw. zwischen 0,25 und 0,40 Milligramm pro Liter Atemluft, gemessen mit einem Alkoholtester, liegt.
  • Das Bußgeld beträgt 700 Euro, wenn die Blutalkoholkonzentration 0,80 g/l und bis zu 1,10 g/l übersteigt oder 0,40–0,60 Milligramm pro Liter Ausatemluft überschreitet. Es sieht die sofortige Sperrung Ihres Führerscheins für 90 Tage vor.
  • Das Bußgeld beträgt 1.200 Euro, wenn die Blutalkoholkonzentration 1,10 g/l oder mehr als 0,60 Milligramm pro Liter Atemluft überschreitet. Der Führerschein wird für 180 Tage entzogen und dem Fahrer droht eine Gefängnisstrafe.

Es ist natürlich erwähnenswert, dass es nicht die KOC-Bußgelder sind, die uns davon abhalten sollten, betrunken Auto zu fahren, sondern die Sicherheit von uns selbst und unseren Familien sowie unserer Mitbürger.



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