16.09.2024

Athen Nachrichten

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Gouverneur ruft wegen der Pest den Ausnahmezustand in Thessalien aus


Der Gouverneur von Thessalien, Dimitris Kouretas, fordert die Ausrufung des Ausnahmezustands in der Region aufgrund der kritischen Lage mit der Schaf- und Ziegenpest-Epidemie.

Ansprache an die Führung von ΥΠΑΑΤ, Der Regionalgouverneur fordert die sofortige Ausrufung des Ausnahmezustands in Thessalien aufgrund der ernsten Lage durch die Wiederkäuerplage. Es wurde ein Brief an den Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung, Konstantinos Tsiaras, geschickt, in dem der stellvertretende Minister Chr. darüber informiert wurde. Kell und Generalsekretär G. Stratakos. Von Beginn des Auftretens der Pest in der Region Trikala in Thessalien an war der Gouverneur in Alarmbereitschaft und in ständiger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium und den Viehzüchterorganisationen.

Das Peste des petits ruminants-Virus wurde erstmals in Griechenland bei Ziegen und Schafen in der Region Kalambaki entdecktwobei die Zahl der Fälle in bestimmten Einheiten des Bezirks drei erreichte.

Wie Anfang dieser Woche berichtet wurde, werden kranke Tiere geschlachtet und anschließend auf einer Mülldeponie entsorgt. Der Rest der nicht erkrankten Tiere kann nach vorbeugender Wärmebehandlung des Fleisches vom Menschen verzehrt werden. Milch kann nach hoher Pasteurisierung bei einer Temperatur von 72 Grad verzehrt werden.

Bei einer Dringlichkeitssitzung des stellvertretenden Ministers Christos Kella stellte der Generalsekretär des Ministeriums für landwirtschaftliche Entwicklung und Ernährung, Giorgos Stratakos, den Viehhaltern den Einsatzplan des Ministeriums vor und forderte die getreue Umsetzung aller Gesundheitsprotokolle, um Fälle zu isolieren.

Nationales Zentrum für Seuchenbekämpfung und ein nationales Expertenteam des Ministeriums für ländliche Entwicklung und Ernährung sowie das örtliche Zentrum für Seuchenbekämpfung zur Bekämpfung der Krankheit im Notfall. Larisa, aktiviert ab dem 11.07.2024, sobald der erste Fall in Kalambaka auftrat, wie in Artikel 7 des Notfallplans für Krankheiten in Anhang I p.d. vorgesehen. 138/1995 (A'88) (Entscheidung 1747/386028/14.12.2023 REGIERUNG B΄ 7121 vom 18. Dezember 2023) und die entsprechenden Anweisungen wurden unverzüglich an das örtliche Zentrum für Seuchenbekämpfung übermittelt.

Notwendige Maßnahmen, die im oben genannten Plan sowie in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind EU (Delegierte Verordnung (EG) 687/2020) lauten wie folgt:

  1. Maßnahmen in kontaminierten Betrieben (Schlachtung und hygienische Bestattung von Tieren).
  2. Maßnahmen im Regionalbüro Larisa.
  3. Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen rund um den infizierten Betrieb.
  4. Aktivitäten in den oben genannten Bereichen.
  5. Durchführung epidemiologischer Studien.

Das Schaffiebervirus ist ein zoonotisches Virus, das 72 Stunden in der Atmosphäre lebt und von Tier zu Tier übertragen wird, aber auch außerhalb des Betriebes durch die Übertragung von Milch übertragen werden kann. „Ein Gebiet wird frei vom Pestvirus, wenn seit dem Auftreten des letzten Falles 30 Tage vergangen sind.“

Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung Costas Tsiaras am Freitag, werde gehen nach Larissa, wo er nach einem neuen Fall von Peste des petits ruminants, der in der Ziegen- und Schafzucht in der Gemeinde Domenikos entdeckt wurde, regelmäßige Treffen mit dem Regionalgouverneur Dimitris Kouretas und Vertretern von Erzeugern abhalten wird.



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