Griechische Wettbewerbskommission verhängt Geldstrafe gegen Ölunternehmen Motoröl wegen Behinderung einer Vor-Ort-Besichtigung wegen Behinderung 9,2 Millionen Euro und einer nahestehenden Person 50.000 Euro.
In ihrer Stellungnahme verwies die Kommission auf Artikel 39 des Gesetzes 3959/2011 (Absatz 5), der sich auf Inspektionen und das Recht auf Versiegelung eines Büros oder von Dokumenten bezieht, und sagte, sie habe Geldstrafen verhängt „unter Berücksichtigung der besonderen Schwere des betreffenden Verhaltens, des Versäumnisses und seiner Folgen für die laufenden Ermittlungen.“
Die Kommission sagte, ihre Inspektoren seien am Motorölstandort in Korinth gewesen, um gemäß einer Anordnung der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission eine unangekündigte Vor-Ort-Inspektion der Ölraffinierungsstufen sowie der Groß- und Einzelhandelsverkäufe auf den Benzin- und Dieselmärkten durchzuführen .
„Bei der Vor-Ort-Besichtigung hat das Unternehmen „Motoröl“ und die Person hat nicht nur nicht aktiv mitgearbeitet, sondern durch ihre Handlungen und Unterlassungen auch Hindernisse, Verzögerungen und Schwierigkeiten während der Prüfung geschaffen und somit die Integrität/Verfügbarkeit der professionellen Archive des Unternehmens und die Wirksamkeit der Prüfung nicht gewährleistet.“– heißt es in der Nachricht.
„Im Gegenteil haben sie durch ihr Verhalten die Kontrolle behindert und gegen die Pflicht verstoßen [компании] Wir arbeiten aktiv und kontinuierlich mit den zuständigen Mitarbeitern der Generaldirektion Wettbewerb zusammen. Dadurch machten sie die Ermittlungen wirkungslos.“heißt es im Fazit.
[amna.gr]
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