27.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ostergeschenk für diejenigen, die von der Arbeit suspendiert wurden

In zwei Schritten zahlt der Staat einen Teil des Ostergeschenks an Mitarbeiter, deren Vertrag vom 1. Januar bis 30. April 2021 ausgesetzt wurde.

Die erste Rate wird vor Karfreitag, dem 28. April, gezahlt – für diejenigen Mitarbeiter, mit denen im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 ein Vertrag über die Einstellung der Arbeit geschlossen wurde.

Für den Zeitraum der Aussetzung von Arbeitsverträgen vom 1. bis 30. April 2021 wird der Betrag bis Ende Mai an die Begünstigten ausgezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ostergeschenk aus der Höhe der Sondervergütung und nicht aus dem Nenngehalt des Arbeitnehmers berechnet wird.

Der Betrag des Ostergeschenks, der dem Zeitraum der Aufnahme von Arbeitnehmern in den gemeinsamen Arbeitsmechanismus entspricht und aus dem Staatshaushalt gezahlt wird, wird vom Arbeitsministerium wie folgt direkt auf die Bankkonten der begünstigten Arbeitnehmer gezahlt:

a) für den Zeitraum bis zum 31.3.2021 erfolgt die Zahlung bis Mittwoch (28.4.2021);

b) Für den Zeitraum vom 1.4.2021 bis 30.4.2021 erfolgt die Zahlung bis zum 31.5.2021.

Der Anteil berechnet sich in diesem Fall aus der Höhe der materiellen Unterstützung für Kurzzeitarbeit im entsprechenden Zeitraum.

Bitte beachten Sie, dass der Betrag des von Arbeitgebern gezahlten Ostergeschenks von ihnen spätestens am Passions-Mittwoch gezahlt wird. Gleiches gilt für die Gehälter der Mitarbeiter.

Darüber hinaus eröffnet das Ministerium von heute bis Donnerstag, dem 29. April, eine spezielle Plattform stirizoumetonpolitismo.services.gov.gr für die Einreichung eines Antrags / eines verantwortlichen Antrags auf Aufnahme in das Finanzhilfeprogramm für Oktober, November und Dezember 2020.

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Buchhalter.





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