Auf Beschluss des Ministers für Bürgerschutz, Takis Theodorikakos, werden ab Montag, dem 10. April 2023, Führerscheine, Nummernschilder und Fahrzeuggenehmigungen zurückgegeben, um die Bewegung der Bürger während der Osterferien zu erleichtern.
Der Beschluss betrifft erfasste Verstöße von Kraftfahrern, denen in diesem Zusammenhang bis Sonntag, 9.
Dies gilt für Fahrer, die Verstöße begangen haben wie:
- Artikel 34 des C.O.K. (Haltestelle und Parkplatz).
- Artikel 4 Bestimmung 3 des C.O.K. (Schild P40, Halte- und Parkverbot).
Den Bürgern wurden gemäß Artikel 103 Absatz 8 der Zivilprozessordnung (Änderung von Artikel 31 Teil 3 des Gesetzes 4530/2018) für 20 (zwanzig) Tage Fahrausweise und Nummernschilder beschlagnahmt.
Ausgenommen sind (zu Ostern nicht rückgabepflichtige) Führerscheine oder Kennzeichen von Bürgern, die solche Straftaten begangen haben wie:
- Überfahren einer Ampel.
- Fahren unter Alkoholeinfluss (Drogen).
- Fahren auf einem Standstreifen (ELA).
- Im Zusammenhang mit der Verhinderung des Zugangs von Behinderten und dem Parken auf speziellen oder gemeinsam genutzten Parkplätzen für Behinderte.
- Gefährliches / extremes / demonstratives Fahren, Teilnahme an spontanen Rennen (Autos, Motorräder, Mopeds).
Voraussetzung für die Rückgabe der vorgenannten Dokumente und Kennzeichen ist die Zahlung eines Bußgeldes.
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