Ukrainische Staatsbürger, die in Europa Flüchtlinge sind und Leistungen beziehen, müssen ihr Einkommen für 2022 angeben und vor dem 1. Mai eine Erklärung abgeben.
Obwohl die Werchowna Rada sie von dieser Notwendigkeit befreit hat, wurde der Gesetzentwurf noch nicht vom Präsidenten der Ukraine unterzeichnet, dh er ist noch nicht in Kraft getreten.
Wie schreibt Strana-Ausgabe müssen unter Bezugnahme auf die Erklärungen der Abgeordneten Nina Yuzhanina ukrainische Flüchtlinge im Ausland noch bis zum 1. Mai Einkommenserklärungen für 2022 einreichen. Dies wird von der Abgabenordnung verlangt, die Bürger der Ukraine, die vor dem Krieg fliehen, in die Kategorie der Empfänger ausländischer Einkünfte einordnet.
Es sollte klargestellt werden, dass im Ausland bezogene Leistungen nicht besteuert, sondern deklariert werden müssen.
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