IN EU Ausländern nach dreijährigem Aufenthalt den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten ermöglichen wollen.
Wie erzählt BB.LV Edition, Änderungen sind noch in diesem Jahr möglich. Es wird vorgeschlagen, dass Ausländer die Möglichkeit haben, nach 3 Jahren Aufenthalt in der Europäischen Union einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen – jetzt beträgt diese Frist fünf Jahre. Angerechnet werden Aufenthaltszeiten in allen EU-Staaten – während Saisonarbeit, Studium oder mit dem Status des vorübergehenden Schutzes.
Langfristig in der EU ansässige Personen können ohne Einschränkungen und Integrationsprüfungen zur Arbeit in andere EU-Staaten ziehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die bevorstehenden Änderungen die Inhaber von „goldenen Visa“ nicht betreffen werden.
Um die Gesetzesänderungen abzuschließen, müssen sich die Regierungen der EU-Staaten nun darauf einigen und verhandeln. Es ist möglich, dass der Prozess von Politikern verlangsamt wird, die glauben, dass Einwanderungsfragen auf nationaler Ebene entschieden werden sollten.
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