27.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ostern: eine Geldstrafe von 1.500 Euro für den Priester und 300 Euro für fünfzehn Gläubige

Bei Inspektionen durch die Behörden am Karsamstag, dem 1. Mai, verhängten die zuständigen Prüfungsdienste Bußgelder in Höhe von insgesamt 159.300 Euro wegen Verstoßes gegen Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus.

Es gab auch zwei Festnahmen. Insgesamt wurden 90.850 Inspektionen durchgeführt und 532 Fälle von Verstößen registriert, hauptsächlich wegen fehlender Maske und Reisedokumente, Nichteinhaltung spezieller Geschäftsregeln und Quarantänemaßnahmen. Nicht autorisierte Versammlungen von Bürgern wurden ebenfalls zerstreut, auch in der Kirche.

Typische Fälle:

ΕΛ.ΑΣ nahm zwei Festnahmen wegen Verstößen im Zusammenhang mit den besonderen Arbeitsbedingungen von Unternehmen und der Organisation privater Versammlungen (Parteien) vor. ΕΛ.ΑΣ verhaftete und verhängte gegen den Eigentümer des Restaurants eine Geldstrafe von 3.000 Euro (wegen Verstoßes gegen Quarantänemaßnahmen) und verhängte gegen drei Kunden, die sich während des Schecks in den Catering-Räumlichkeiten befanden, eine Geldstrafe von 300 Euro. Die griechische Polizei verhängte gegen den Friseur eine Geldstrafe von 1.000 Euro, weil er in den Stunden gearbeitet hatte, in denen eigentlich alles geschlossen sein sollte. ΕΛ.ΑΣ verhängte gegen einen Geistlichen eine Geldstrafe von 1.500 € wegen Verstoßes gegen das Protokoll zum Schutz vor Covid während eines Gottesdienstes und verhängte gegen fünfzehn Gläubige, die sich im Tempel befanden, eine Geldstrafe von 300 €. ΕΛ.ΑΣ verhaftete und verhängte eine Geldstrafe von 3000 Euro gegen den Organisator eines privaten Treffens (Party) im Haus und verhängte gegen acht seiner Teilnehmer (Stadt Thessaloniki) eine Geldstrafe von 300 Euro. ΕΛ.ΑΣ Geldstrafe gegen 1 Reisenden, der das elektronische PLF (Passenger Locator Form) nicht ausgefüllt hat. Die Küstenwache verhängte gegen die Bürger Geldstrafen in Höhe von insgesamt 900 Euro, weil sie keine Masken trugen und illegal durch das Land reisten.

Die Kontrolle über die Bewegung von Fahrzeugen und Personen, die während der Osterferien mit Schiffen und Flugzeugen reisen, bleibt bestehen. Nach den Ergebnissen von Kontrollen an mautpflichtigen Straßenpunkten (Dioden) mussten 1.143 Fahrer zurückkehren, da sie nicht über die für die Bewegung erforderlichen Dokumente verfügten.





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