26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Neue Vorschriften für die Mobilkommunikation werden die Willkür der Anbieter stoppen

Nach dem neuen Gesetz (ΚΓΑ), das in naher Zukunft in Kraft treten wird, werden Schuldner eingehende Anrufe nicht blockieren, das Trennen des Internets verbieten, die Beendigung des Vertrags vereinfachen und einige andere wichtige Änderungen vornehmen.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Verbraucherschutz erheblich zu stärken und einen funktionaleren Rahmen für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste zu schaffen.

Die Nationale Telekommunikations- und Postkommission (EETT) beschränkt die Möglichkeit von Telefonanbietern, eingehende Anrufe aufgrund von Schulden zu blockieren. ISPs müssen den Internetzugang gemäß den neuen Allgemeinen Lizenzbestimmungen auch weiterhin langsamer bereitstellen.

Die neue Verordnung zum Schutz der Rechte der Teilnehmer auf Telefon- und Internetkommunikation ändert die Verträge der Dienstleister mit den Verbrauchern und legt den Anbietern insbesondere folgende Verpflichtungen auf:

Bereitstellung eines Mindestdienstniveaus für den Teilnehmer im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Unterbrechung des Dienstes aufgrund von Schulden, z. B. Empfang eingehender Anrufe, Tätigen ausgehender Anrufe, die den Teilnehmer nicht belasten, Internetzugang mit einer Geschwindigkeit von mindestens 256 Kbit / s oder minimaler Zugriff auf staatliche .gr-Websites, Katastrophenschutz und unabhängige staatliche Steuerbehörden. Informieren Sie den Abonnenten spätestens zwei Monate vor Ablauf über den bevorstehenden Ablauf seines Vertrages. Sie müssen den Abonnenten auch 15 Tage vor Ablauf des Prepaid-Dienstes benachrichtigen. Erhöhen Sie den festen Betrag im Rahmen eines befristeten Vertrags nicht mit der einzigen Ausnahme – technologischen Änderungen im Netzwerk. In diesem Fall behält sich der Abonnent das Recht vor, den Vertrag im Zusammenhang mit einer bestimmten Erhöhung entschädigungslos zu kündigen. Der Abonnent hat kein Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die vorgeschlagenen Vertragsänderungen ihn nicht beeinträchtigen. Nach der bisher gültigen Bestimmung konnte der Verbraucher mit dem Vertrag nur die Dienstleistung ändern, bei der das Problem aufgetreten ist. Eine weitere Änderung betrifft die automatische Umwandlung eines zeitlich begrenzten Vertrags (z. B. 12 Monate oder 24 Monate) in einen unbefristeten Telefondienst ohne Kosten für den Verbraucher.
Nach geltendem Recht hat der Anbieter das Recht, nach Ablauf des Vertrags die ursprünglichen nominalen Zahlungen wiederherzustellen, dh die Rabatte zurückzugeben, die er vor 12 oder 24 Monaten gewährt hat, als er den Verbraucher verführen wollte. Informieren (aber nicht zwingen) Sie den Abonnenten mindestens einen Monat vor Vertragsende über effektivere aktuelle Tarife für die erbrachten Dienstleistungen. Informieren Sie den Abonnenten über Festnetz- und Mobilfunkdienste, wenn diese 80% der Nutzung erreichen und der Verbrauch seines Programms 100% überschreitet. Nehmen Sie in die Vertragszusammenfassung Informationen zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen für Benutzer mit Behinderungen auf.

Es ist einfacher, den Vertrag zu „brechen“

Nach der neuen Verordnung über Lizenzen für Mobilfunkbetreiber:

Die Berechnung der Gebühr für die vorzeitige Kündigung wird vereinfacht, wenn der Abonnent seinen Vertrag vor dem Ablaufdatum kündigt. Das Mindestlimit wird erhöht, sodass der Anbieter auf Anordnung des Abonnenten verpflichtet ist, die Bereitstellung von Diensten einzustellen, wenn er feststellt, dass die Abonnementgebühr dieses Limit überschreitet. Die neue Grenze für die automatische Kündigung des Vertrages aufgrund von Schulden wurde innerhalb von zwei Monaten auf 150 Euro (von derzeit 100 Euro) oder 300 Euro erhöht. Wenn ein Abonnent ein Paket von Diensten von einem Anbieter erhält und einen seiner Dienste vor Ablauf des Vertrags wegen Unfähigkeit zur Erfüllung oder Unfähigkeit zur Bereitstellung des Dienstes kündigen möchte, kann er alle Dienste dieses Anbieters kündigen, ohne eine zu zahlen Geldstrafe (Strafe auf Griechisch).

Schließlich ist anzumerken, dass eine weitere Änderung der neuen Telekommunikationsverordnung die Ökologie der Branche betrifft. Ab Juni müssen Telekommunikationsdienstleister Rechnungen elektronisch an ihre Kunden senden. Ein Umschlag mit einer Papierversion der Rechnung kann nach Belieben an jeden gesendet werden, der ihn anfordert oder ein Problem mit der Bereitstellung eines digitalen Dienstes hat.

Ziel des EETT ist es, mit diesen Änderungen die Höhe der nominalen und realen Telekommunikationsgebühren zu bestimmen, da Griechenland eines der teuersten Länder in der EU ist. Gleichzeitig beschweren sich Telekommunikationsdienstleister, dass sie ihre Dienste zu niedrigeren Preisen anbieten.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzes werden innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Verordnung im Staatsanzeiger schrittweise in Kraft treten.

Anmerkung der Redaktion:

Einige Punkte der Vorschriften sind noch unklar, zum Beispiel, wie der neue Begriff des „Lebens“ der Telefonkarte bei Nichtzahlung aussehen wird, sowie andere Fragen. Wir hoffen, dass wir sie in naher Zukunft herausfinden und die Antworten auf den Seiten unserer Veröffentlichung veröffentlichen werden.





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