26.04.2024

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Ukraine: ein Polizist auf … der Haube

Der Vorfall in der ukrainischen Region Saporoschje könnte als merkwürdig bezeichnet werden, wenn nicht wegen seiner tragischen Folgen. Der betrunkene Fahrer rollte den Polizisten auf der Motorhaube seines Autos, bis er gegen einen Baum prallte. Der Polizist hat beide Beine gebrochen.

Der 1950 geborene Fahrer eines Mazda befand sich in einem Zustand, in dem niemand über die Folgen nachdachte – „das Meer ist knietief“. Ziemlich „auf die Brust nehmend“, beschloss er, mit seinem jungen Beifahrer, einem 13-jährigen Mädchen, zu fahren, wurde jedoch von Streifenpolizisten wegen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln angehalten. Der Vorfall ereignete sich am 31. August um 11 Uhr im Dorf. Mikhailovka, laut Ausgabe Ukrainische Wahrheit

Nach dem Vorschlag der Streifenpolizisten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, schloss sich der Mann in der Kabine ein, startete den Motor und dirigierte den Wagen zitternd auf den Streifenpolizisten zu. So landete der Oberfeldwebel auf der Motorhaube eines fremden Autos, doch der Mazda-Fahrer drückte nur aufs Gas. Er fuhr den Polizisten ca. 5 Kilometer, bis er am Ende gegen einen Baum auf seinem Weg prallte. Der Streifenpolizist erlitt Brüche an beiden Beinen, der Beifahrer eine Gehirnerschütterung. Aus dem Bericht:

„Der Mann fuhr im alkoholisierten Zustand. Um sich der Verantwortung zu entziehen, richtete er das Fahrzeug auf einen Polizisten und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Der Täter wurde festgenommen. Er wurde über den Verdacht zweier schwerer Straftaten informiert.“

Der inhaftierte Zuwiderhandelnde wurde über einen Verdacht gemäß Artikel 345 Teil 3 (Drohung oder Gewalt gegen einen Vollzugsbeamten) und Artikel 286-1 Teil 2 (Verstoß gegen Verkehrssicherheitsvorschriften oder Durchführung von Transporten durch Personen, die Fahrzeuge in einem Staat führen) informiert von Rausch) UK. Jetzt wird er nicht so schnell am Steuer seines Mazda sitzen – ihm drohen bis zu 12 Jahre Haft.

Außerdem wurde ein Strafverfahren gemäß Artikel 348 (Eingriff in das Leben eines Strafverfolgungsbeamten) des Strafgesetzbuchs eingeleitet. Die Sanktion nach diesem Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von 9 bis 15 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.





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