26.04.2024

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ΚΤΕΛ: Bußgelder für Passagiere, die kein negatives Covid-Testzertifikat haben

Gegen ΚΤΕΛ Passagiere, die keinen Impfpass oder ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegten, wurden Dutzende Bußgelder verhängt.

Allein am Freitag, 18.09., wurden 36 Verstöße bestätigt. An den KTEL-Busbahnhöfen wird die Einhaltung der behördlichen Maßnahmen intensiv überwacht. Zur Erinnerung: Ungeimpfte Passagiere müssen ein negatives Laborergebnis haben, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln reisen zu können. Dies wird jedoch nicht bei jedem beobachtet.

Am Freitag führte die Verkehrspolizei auf 53 Linien Kontrollen an den Fernbusbahnhöfen Kifissos und Liossia durch. 36 Verstöße wurden bei Passagieren festgestellt, die nicht die erforderlichen Dokumente bei sich hatten – eine Impfbescheinigung oder eine Vorerkrankung, ein negativer Expresstest. In den kommenden Tagen wird die Kontrolle verschärft.

Wie das „russische Athen“ schrieb, trat am 13. September 2021 eine neue Reiseregelung für Kontinental- und Inselrichtungen in Kraft: mit Flugzeug, Bahn und KTEL-Überlandbussen.

Das Einsteigen von ungeimpften Passagieren ab 12 Jahren in Flugzeugen, Zügen und KTEL ist erlaubt, wenn Passagiere 72 Stunden vor ihrer planmäßigen Ankunftszeit am Zielort einen negativen PCR-Test auf Coronavirus oder einen Express-Test innerhalb der letzten 48 Stunden zuvor durchgeführt haben das Ende der Reise.

Diagnostische Tests durch den Schnellnachweis des COVID-19-Antigens (Schnelltest) werden ausschließlich in privaten Diagnostikzentren, bei Privatärzten und in Apotheken auf Kosten des Reisenden zu 10 Euro pro Test durchgeführt und dies wird durch eine obligatorisches Zertifikat, ausgestellt über die Website der Regierung .gr. Die Echtheit des Dokuments wird mit der kostenlosen covid-App in Kombination mit einer individuellen Identitätsprüfung überprüft.

Wer ist von obligatorischen Coronavirus-Tests ausgenommen?
Minderjährige im Alter von 4 bis 11 Jahren können reisen, indem sie 24 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit am Zielort einen Selbsttest durchführen.

Wer vollständig geimpft ist, d.h. die Coronavirus-Impfung in mindestens 14 Tagen abgeschlossen und einen Impfausweis vorgewiesen hat, ist von der oben genannten Verpflichtung zur Diagnose mittels PCR oder Schnelltest befreit. Auch Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit vorgelegt haben, sind von der Teilnahme an Prüfungen befreit.

Wird ein Impfpass, eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit oder ein negatives Testergebnis nicht vorgelegt, kann der Reisende nicht mit der Beförderung reisen. Darüber hinaus unterliegen diese Bürger anderen Sanktionen bei Nichteinhaltung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Geldbußen.

Das Einsteigen von ungeimpften Passagieren ab 12 Jahren in Flugzeugen, Zügen und KTEL ist erlaubt, wenn Passagiere 72 Stunden vor der planmäßigen Ankunft am Zielort einen negativen PCR-Test auf Coronavirus oder einen Express-Test innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführt haben vor Ende der Reise.

Diagnostische Tests durch den Schnellnachweis des COVID-19-Antigens (Schnelltest) werden ausschließlich in privaten Diagnostikzentren, bei Privatärzten und in Apotheken auf Kosten des Reisenden zu 10 Euro pro Test durchgeführt und dies wird durch eine obligatorisches Zertifikat, ausgestellt über die gov-Website .gr. Die Echtheit des Dokuments wird mit der kostenlosen covid-App in Kombination mit einer individuellen Identitätsprüfung überprüft.

Wer ist von obligatorischen Coronavirus-Tests ausgenommen?
Minderjährige im Alter von 4 bis 11 Jahren können reisen, indem sie 24 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit am Zielort einen Selbsttest durchführen.

Wer vollständig geimpft ist, d.h. die Coronavirus-Impfung in mindestens 14 Tagen abgeschlossen und einen Impfausweis vorgewiesen hat, ist von der oben genannten Verpflichtung zur Diagnose mittels PCR oder Schnelltest befreit. Auch Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit vorgelegt haben, sind von der Teilnahme an Prüfungen befreit.

Wird kein Impfpass, eine Bescheinigung über eine vergangene Krankheit oder ein negatives Testergebnis vorgelegt, kann der Fahrgast nicht mit der Beförderung reisen. Darüber hinaus unterliegen diese Bürger anderen Sanktionen bei Nichteinhaltung von Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Geldbußen.





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