Griechenland hat die Anforderungen für die Ausstellung oder Erneuerung eines griechischen Passes aktualisiert, und ein entsprechender Entwurf eines Präsidialdekrets wurde dem Staatsrat am Montag zur gesetzgeberischen Prüfung vorgelegt.
Insbesondere kann Bürgern kein neuer oder erneuerter Reisepass ausgestellt werden, wenn sie jemals wegen falscher Bescheinigung jeglicher Art, falscher Zeugenaussage, illegaler Verwendung oder Besitz eines echten Reisepasses oder wegen illegalen Dokumentenhandels verurteilt wurden.
Andere Straftaten, die die Ausstellung von Reisepässen blockieren, sind unter anderem das Fälschen von Dokumenten, Reiseverbote oder Fälle, in denen ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird.
Anhängigen Gerichtsverfahren können nun auch Reisepässe ausgestellt werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich ist oder ein im Ausland lebender Ehegatte oder Verwandter zweiten Grades verstorben ist.
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