09.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ausweitung der geplanten Volkszählung

Die Volkszählung 2021 soll nach Berichten von ELSTAT-Präsident Thanos Thanopoulos bis Anfang Dezember verlängert werden.

In Bezug auf die beobachteten Verzögerungen bei der Durchführung der Veranstaltung sagte der Beamte, dass das Problem darin besteht, dass nicht genügend Personal vorhanden ist, um Hausbesuche bei denen durchzuführen, die nicht elektronisch „einchecken“ können. „Letztendlich denke ich, dass die Einfachheit des ‚Buchführungsprozesses‘ die Anstrengungen, die wir alle unternommen haben, wettmachen wird“, sagte Thanopoulos. Er erklärte, dass die im Register eingetragenen Daten nicht an einen öffentlichen Dienst weitergegeben würden, da dies illegal sei und außerdem „für uns unehrenhaft wäre“.

Der ELSTAT-Präsident stellte auch fest, dass zusätzliche Fragen auf die Erfassung der Qualitätsmerkmale unserer Gesellschaft abzielen, und stellte klar, dass keine sensiblen personenbezogenen Daten erforderlich sind, betonte jedoch: „Wir registrieren nicht, wer geimpft wurde und wer nicht.“ Gleichzeitig erwähnte er, dass AMKA nicht erforderlich sei, um jemanden zu registrieren. Es wurde besonders betont, dass leider, aber höchstwahrscheinlich, Geldstrafen (Sanktionen) für diejenigen verhängt werden, die sich nicht im System registrieren.

Wie „Russisches Athen“ zuvor schrieb, kündigte ELSTAT (Griechisches Statistikamt) eine geplante Volks- und Wohnungszählung an, die wie geplant vom 23. Oktober bis 26. November 2021 stattfinden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Volks- und Wohnungszählung um eine umfangreiche statistische Arbeit handelt, die darauf abzielt, objektive Informationen mit detaillierten Analysen im ganzen Land und vor Ort zu sammeln.

Alle EU-Mitgliedstaaten führen alle 10 Jahre eine Bestandsaufnahme nach einheitlichen Standards und Methoden durch. Tatsächlich ist das Projekt so wichtig und komplex, dass jede Volkszählung im Laufe der Zeit als „die größte Operation einer Regierung in Friedenszeiten“ bezeichnet wird. Die Volkszählung erfolgt im Rahmen der einschlägigen Verordnung und des EU-Rechts 4772/2021 (Bl. 17/A’/5-2-2021).

Warum wird die Volkszählung durchgeführt?

Der Zweck der Volkszählung besteht darin, die neuesten und zuverlässigsten demografischen, wirtschaftlichen und sozialen Merkmale der Bevölkerung und der Wohnverhältnisse zu erheben, um den Bedarf an statistischen Informationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu decken. Diese Elemente sind für die Entwicklung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Landes gegenüber der Europäischen Union und internationalen Organisationen (zB UN, OECD) erforderlich.

Mittels der Volkszählung wird die Bevölkerung Griechenlands in jeder regionalen Einheit, Gemeinde oder Gemeinde und selbständigen Siedlung im gesamten Gebiet (griechisches Festland, Inseln, Grenzregionen) gezählt. Gleichzeitig werden Daten zu den demografischen und sozialen Merkmalen der Bevölkerung und deren Lebensbedingungen erhoben.

Die allgemeine Volkszählung wird unter Berücksichtigung der beispiellosen Bedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Coronavirus-Pandemie und auf der Grundlage gemeinsamer methodischer Grundsätze, Regeln und Spezifikationen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Gesetzgebung (Verordnung EG 763/2008) durchgeführt. Gesetz 4772/2021 (A ’17).

Es sollte erwähnt werden, dass Teilnahme an der Volkszählung ist obligatorisch, und die erhobenen Daten sind vertraulich, werden nicht an öffentliche oder private Behörden weitergegeben oder offengelegt und werden nur für die Erstellung aggregierter Statistiken verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Volkszählung keine sensiblen personenbezogenen Daten erhoben werden.

So bewerben Sie sich:

Ein ELSTAT-Vertreter (Απογραφέας της ΕΛΣΤΑΤ) hinterlässt bei Ihnen zu Hause einen geschlossenen anonymen Ordner, der den „einzigartigen Inventarcode“ des Hauses enthält. Ein Familienvertreter, der einen „Unique Inventory Code“ und seinen eigenen Code im TAXIS-System hat, kann den Wohnort und alle Familienmitglieder über das digitale Portal des öffentlichen Sektors www.gov.gr angeben. Diejenigen Bürger, die sich aus irgendeinem Grund nicht vor dem 26. November elektronisch anmelden können, werden in einem persönlichen Gespräch als Volkszählungsteilnehmer in ihrem Gebiet registriert. Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften wie Lagern, Klöstern, Unterbringungszentren für Migranten/Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige, Pflegeheimen, Internaten, Waisenhäusern etc. leben, werden in einem persönlichen Gespräch von Volkszählungsspezialisten betreut. Etwa 60.000 ELSTAT-Vertreter haben während ihrer Arbeit neben ihrem persönlichen Zivilausweis einen speziellen Ausweis mit dem ELSTAT-Zeichen, auf dem ihre Daten vermerkt sind, sowie ein Foto und einen Stempel. Die Vertreter sind in spezielle Uniformen gekleidet. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor dem Risiko einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzuhalten.

Für alle Klärungen zum Verfahren der Bevölkerungs- und Wohnungszählung 2021 können sich Interessierte unter der Nummer 211 1212032 oder per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse wenden: E-Mail-Adresse vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.





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