08.05.2024

Athen Nachrichten

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Schlecht "Hoffen": wie Schulen, Kindergärten, Beamte und Geschäfte am Donnerstag und Freitag funktionieren

Regierungssprecher Giannis Ikonomou gab bekannt, dass Schulen auf allen Ebenen, inkl. Der private und öffentliche Sektor, Gerichte, Impfzentren und öffentliche Dienste werden am Donnerstag und Freitag nach den schwerwiegenden Problemen durch den Zyklon Elpida (Hope) geschlossen.

Was gilt für die Region Attika und Kreta

Morgen Donnerstag, 27. Januar, und übermorgen Freitag, 28. Januar, nach Rücksprache mit den Regionen, Schulen mit E-Learning aus der Ferne arbeiten (es sei denn natürlich, Strom und Internet wurden in Ihrem Haus bereits wiederhergestellt). Am Donnerstag, 27. Januar, und am darauffolgenden Freitag, 28. Januar, bleiben Kindergärten und Kindertagesstätten, Kreativ-Beschäftigungszentren für Kinder, Kreativ-Beschäftigungszentren für Menschen mit Behinderungen und Kindergärten geschlossen. Am Donnerstag, dem 27. Januar, wird die Telearbeit im Privatsektor nach Möglichkeit nachdrücklich gefördert, während die Telearbeit für Regierungsangestellte je nach Servicebedarf und etwaigen Zugangsproblemen eingeführt wird. Am 27. und 28. Januar werden die Gerichte nicht arbeiten. Am 27. Januar können die Geschäfte von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 27. Januar, Lieferdienste und Kurierdienste funktionieren nicht. Am 27. Januar werden geplante Impfungen für Kinder im Prometheus Mega-Impfzentrum und im Pentelis-Kinderkrankenhaus nicht durchgeführt. Die restlichen Impfungen für Kinder sowie Impfungen für Erwachsene werden wie gewohnt durchgeführt. Für diejenigen, die zum Termin nicht erschienen sind, wird trotzdem eine SMS für einen neuen Termin gesendet.

Beschäftigte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Die Fernarbeit gilt morgen, Donnerstag, 27. Januar, im öffentlichen und privaten Sektor, da die Urlaubsregelung nicht verlängert wird dritten Tag in Folge, wonach die Aktivitäten von Unternehmen in einigen Teilen des Landes am Dienstag und Mittwoch wegen schlechten Wetters eingestellt wurden.

Für morgen gelten folgende Öffnungszeiten:

Fernarbeit für Regierungsangestellte Starke Empfehlung für Fernarbeit in der Privatwirtschaft

Tatsächlich war dies das Modell, das ursprünglich für Dienstag beschlossen wurde, aber die Intensität der Schneedecke sowie die langsame Schneeschmelze änderten die Pläne der Behörden, wir waren gezwungen, die Arbeiten in Gebieten einzustellen, in denen dies der Fall war in der am stärksten vom Zyklon Elpida betroffenen Region.

Welche Maßnahmen werden auf den privaten Sektor angewendet

Das Ministerium für Arbeit und Soziales ermutigt alle Privatunternehmen nachdrücklich, wann immer möglich aus der Ferne zu arbeiten.

Ansonsten gelten frühere Bekanntmachungen über die Pflichten der Unternehmen und die Rechte der Arbeitnehmer, in diesen Notfällen zu handeln.

Zuhause arbeiten

In Bezug auf Beamte hat das Innenministerium eine Erklärung veröffentlicht, in der es heißt, dass die Mitarbeiter morgen aus der Ferne arbeiten werden.

Konkret lautet die entsprechende Ankündigung wie folgt:

„Das Innenministerium hat unter Berücksichtigung der Transportschwierigkeiten aufgrund starker Schneefälle und unter Berücksichtigung der Gesundheit der Bevölkerung beschlossen, die Erbringung von Dienstleistungen des öffentlichen Sektors, die in den vergangenen Tagen ausgesetzt blieben, unter bestimmten Parametern und Bedingungen wieder aufzunehmen.

Insbesondere am Donnerstag, den 27.01.2022:

Es wird dringend empfohlen, die Remote-Arbeitsfunktion zu verwenden, um Reisen so weit wie möglich zu vermeiden. Daher werden zuständige Führungskräfte aufgefordert, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig zu informieren, damit sie nicht an den Arbeitsplatz wechseln, sowie ihre Verpflichtung, ihre Aufgaben aus der Ferne zu erledigen, wenn dies der Natur und ihren Aufgaben entspricht. Arbeitnehmern, die nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben aus der Ferne zu erledigen, wird dringend empfohlen, sich unter sicheren Bedingungen an den Arbeitsplatz zu begeben, d. h. auch wenn sie später als die angegebene Zeit eintreffen, ohne nachteilige Folgen, in diesem Fall aufgrund höherer Gewalt, die Verzögerung ihrer Ankunft wird als angemessen angesehen. Für den Fall, dass die Erbringung von Fernarbeit aufgrund der Art der ausgeübten Aufgaben nicht möglich ist und die Anwesenheit von Mitarbeitern am Hauptsitz ihres Dienstes aufgrund der Folgen ungünstiger Wetterbedingungen objektiv unmöglich ist, das Fehlen solcher Mitarbeiter werden aus Gründen höherer Gewalt entschuldigt.

Daher bitten sie die für die Erstellung des Arbeitsplans für morgen verantwortlichen Manager, ihre Mitarbeiter über die Art und Weise zu informieren, wie ihre Arbeit sichergestellt werden kann, indem sie jeweils Fernarbeit anbieten, sowie die Gründe für ihre Verspätung. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, bei objektiver Unmöglichkeit der Teilnahme die zuständigen Stabschefs rechtzeitig zu informieren.

Darüber hinaus werden die Leiter der einzelnen Dienste gebeten sicherzustellen, dass die Bürger auf geeignete Weise und in jedem Fall über ihre Websites über die Arbeit ihrer Dienste informiert werden, insbesondere in Fällen von Diensten, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Öffentlichkeit nach Plan zu bedienen Sitzungen.

Das Vorstehende gilt nicht für Mitarbeiter moderner Dienste, deren Aufgaben direkt oder indirekt mit der Beseitigung und Beseitigung der Folgen widriger Wetterbedingungen zusammenhängen.

Was das Arbeitsministerium sagt

Die folgende Mitteilung wurde vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit herausgegeben:

Im Rahmen der Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit der Bevölkerung und der reibungslosen Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit in den vom Zyklon Elpida betroffenen Gebieten des Landes teilt das Ministerium für Arbeit und Soziales Folgendes mit:

Zusätzlich zu den Einheiten, die an den Vortagen in Betrieb waren – und offensichtlich weiter betrieben werden – gilt für alle anderen Sektoren, die ab morgen nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der jeweiligen Art der Arbeiten wieder geöffnet werden, die Anwendung Fernarbeit in Privatunternehmen wird im größtmöglichen Umfang und nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfohlen. Diese Empfehlung gilt eher für Unternehmen, die in der Vergangenheit ausgiebig von Remote Work Gebrauch gemacht haben. Abschließend wird im Hinblick auf die Rechte der Arbeitnehmer und die Pflichten der Unternehmen in den vom Sturm betroffenen Gebieten betont, dass die in den Vortagen veröffentlichten Ankündigungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Gültigkeit haben. .



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