26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

12 Unterstützungsmaßnahmen für Brandopfer

Laut einer Erklärung des stellvertretenden Ministerpräsidenten Christos Triandopoulos zu Maßnahmen zur Unterstützung von Brandopfern in Penteli und anderen Gebieten in diesem Monat,

„Die griechische Regierung, das Finanzministerium und das Ministerium für Entwicklung und Investitionen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien für Inneres, Infrastruktur und Verkehr, ländliche Entwicklung und Ernährung sowie den lokalen Behörden eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung intensivieren Haushalte und Unternehmen in betroffenen Gebieten Feuer in Attika und anderen Gebieten im Juli 2022, nach der Ausrufung des Ausnahmezustands in den Gebieten und ihrer Abgrenzung durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr.“

Fördermaßnahmen im Einzelnen:

1. Aussetzung der Steuerpflicht

In Gebieten, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, wird zur Beseitigung von Notsituationen und zur Bewältigung der Folgen eines Brandes die Zahlung aller schwebenden und bestätigten Steuerverbindlichkeiten sowohl für juristische Personen als auch für betroffene natürliche Personen ausgesetzt. Insbesondere werden mit der Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses Einzelheiten zur Verlängerung der Rückzahlungsfristen für die bestätigten Schulden von natürlichen und juristischen Personen der Gebiete bereitgestellt, streng begrenzt nur für diejenigen, die vom Brand betroffen sind.

2. Entschädigung für wesentliche Haushaltsbedürfnisse und Hausrat

Den vom Brand betroffenen Haushalten werden in Zusammenarbeit mit den Kommunen Geldbeträge gemäß der Schadensregistrierung durch das Innenministerium gezahlt. Sie ist insbesondere zuständig für die Zahlung von Entschädigungen, die:

  1. finanzielle Unterstützung in Höhe von 600 Euro für jeden Haushalt, dessen Hauptwohnsitz betroffen ist, zur Deckung des Grundbedarfs,
  2. zusätzlich zu diesem Betrag werden geschädigte kinderreiche Familien mit weiteren 600 Euro unterstützt,
  3. betroffene Familien erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 600 Euro für jedes ihrer Familienmitglieder, die eine Person mit besonderen Bedürfnissen sind,
  4. finanzielle Unterstützung von bis zu 6.000 € pro Haushalt für die Reparatur oder den Ersatz von Haushaltsgegenständen in der betroffenen Hauptwohnung,
  5. finanzielle Unterstützung in Höhe von 4.500 Euro für Menschen, die infolge einer Verletzung infolge einer Naturkatastrophe behindert wurden. Diese finanzielle Unterstützung für Opfer von Naturkatastrophen ist unwiderruflich.

3. Gewährung von Wohnungsbeihilfen für natürliche und juristische Personen für die Restaurierung von Gebäuden und Bauwerken innerhalb des zugewiesenen Gebiets.

Durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss der beteiligten Ministerien werden die betroffenen Gebiete abgegrenzt und über die GDAEFK des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Wohngeld für die Instandsetzung/Sanierung von Gebäuden gewährt. Die Wohnbeihilfe, die sich aus einer kostenlosen staatlichen Beihilfe (80 %) und einem zinslosen, vom griechischen Staat garantierten Darlehen (20 %) zusammensetzt, wird den Eigentümern der betroffenen Gebäude und bis zu einer Höchstgrenze von 150 m² gewährt. m. der Gesamtfläche ihres Eigentums, um sie wiederherzustellen (Reparatur oder Wiederaufbau, je nach Schaden, den sie verursacht haben). Diese Maßnahme wird aus dem staatlichen Investitionsprogramm finanziert.

4. Erste Hilfe bei der Wohnhilfe

Gemäß den Bestimmungen des institutionellen Rahmens der staatlichen Hilfe können von Bränden betroffene Bürger über die Plattform arogi.gov.gr nach entsprechender Prüfung durch zuständige Stellen bei brandgeschädigten Gebäuden Erste Hilfe zur Wohnungsbeihilfe beantragen Anzahlung bis 14.000 Euro .

5. Zuschuss für vom Brand betroffene Unternehmen

Gemäß der bestehenden institutionellen Struktur des Gesetzes 4797/2021 (Staatsanzeiger A΄ 66/23.04.2021) ist das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der Region, die entsprechende Ausschüsse einrichtet, für die Entschädigung von Unternehmen zuständig, die von Naturkatastrophen betroffen sind dass, um den Schaden in jedem Geschäft zu beurteilen. Insbesondere umfasst die Bereitstellung eines Teils des festgestellten Schadens Schäden an Baustellen, maschinellen Einrichtungen, Rohstoffen, Waren und beschädigten Firmenfahrzeugen, während landwirtschaftliche Betriebe in denselben Zusammenhang einbezogen werden. Durch die Förderung des Prozesses zur Bewertung von Verlusten in Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben in Zusammenarbeit mit der Region kann daher sofort ein Vorschuss in Höhe des geschätzten Schadens und nach Abschluss des Bewertungsprozesses der endgültige Prozentsatz des Schadens gewährt werden Zuschuss im Verhältnis zum geschätzten Schaden kann ebenfalls gewährt werden. In Bezug auf landwirtschaftliche Betriebe schließlich wird die Betriebsmittelsubventionsregelung für landwirtschaftliche Betriebe, die von staatlichen Beihilfen betroffen sind, durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Finanzministerium, dem Ministerium für ländliche Entwicklung und Ernährung und ELGA aktiviert.

6. Befreiung von der ENFIA für drei Jahre

Gebäude außerhalb ihres jeweiligen Standorts, die sich in Gebieten befinden, die zum Brandnotstand erklärt werden und die nachweislich vollständig zerstört sind oder Funktionsschäden erlitten haben, die sie unbewohnbar machen, können von ENFIA ausgenommen werden. für 2022-2023-2024, vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt das Eigentumsrecht oder das dingliche Eigentumsrecht dem Steuerzahler dieses Jahres gehört. In diesem Zusammenhang arbeitet das Finanzministerium eng mit dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zusammen, um den entsprechenden Prozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

7. Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Gemäß der einschlägigen Bestimmung des Gesetzes 4797/2021 kann ein Ministerialbeschluss erlassen werden, um die Vollstreckung einer Vollstreckungshandlung gegen das bewegliche oder unbewegliche Vermögen der vom Brand betroffenen Personen auszusetzen. Insbesondere in Bezug auf natürliche und juristische Personen sowie juristische Personen, die Anspruch auf eine Sondermaßnahme haben, wird die Vollstreckung von Vollstreckungshandlungen in Bezug auf ihr bewegliches oder unbewegliches Vermögen für sechs (6) Monate ausgesetzt, mit Ausnahme von Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Die Sperrung gilt insbesondere für Versteigerungen, Beschlagnahmen, Ausweisungen und persönliche Vorbehalte. Während eines Zeitraums von sechs Monaten werden die Fristen für die Anwendung von Rechtsbehelfen und Rechtshilfe im Zusammenhang mit anhängigen Vollstreckungsverfahren ausgesetzt.

8. Regulierung und Aussetzung der Prämien

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales und in Fortführung der jeweiligen Gemeinsamen Ministeriellen Grenzziehungen, die durch Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu erlassen sind, werden die betroffenen Unternehmen, die in den Gebieten angesiedelt sind, als betroffen abgegrenzt das Feuer. Insbesondere sieht es vor:

  1. Kapitalisierung überfälliger Versicherungsprämien bis zum Ende des Monats vor der Naturkatastrophe (nach Zurechnung von Provisionen, Zinsen, Zuschlägen und sonstigen Gebühren),
  2. Aussetzung der Zahlung laufender Versicherungsprämien für sechs (6) Monate,

9. Subvention für Miete/Wohnraum

Nach gemeinsamer Entscheidung der Minister für Finanzen, Entwicklung und Investitionen sowie Verkehr und Infrastruktur kann nach Abgrenzung der betroffenen Gebiete ein Miet-/Aktienzuschuss gewährt werden, um die Kosten für vorübergehenden Wohnraum für ständige Einwohner zu decken, deren Häuser von den Bränden betroffen sind.

10. Unterbringung der Brandopfer in Attika in Hotelzimmern.

Für die Bürger Attikas, deren Häuser durch das Feuer beschädigt wurden, wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Klimakrisen und Katastrophenschutz und der Hellenic Chamber of Hotels ein Hospitality-Mechanismus aktiviert, damit die Opfer in Hotelzimmern untergebracht werden konnten.

11. Unterstützung für Landwirte durch ELGA

ELGA wird in Fortsetzung der Notfallfinanzierung durch das Finanzministerium Landwirte unterstützen, deren Produktion von Bränden im Zusammenhang mit der von ELGA festgelegten Entschädigung betroffen ist.

12. Notfinanzierung für lokale Regierungen

Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den lokalen Regierungen – falls erforderlich – eine Notfinanzierung für Kommunen und Regionen einleiten, um den ersten Bedarf zur Deckung von Schäden an Netzen und Infrastrukturen zu decken.



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