Am Montag, dem 9. Januar, endet die Übergangsfrist der Sanktionen, die die Europäische Union gegen eine Reihe von Konsumgütern aus der Russischen Föderation verhängt hat – ihre Einfuhr wird verboten.
Piret Tinkus, Leiter des Dienstes für Verbote und Beschränkungen der Zollabteilung des Finanz- und Zollamts, Zitate BB.LV:
„Ab dem 9. Januar endet die Übergangsfrist auch für jene sanktionierte Ware, deren Lieferverträge vor dem 7. Oktober geschlossen wurden. Ab Montag ist die Einfuhr einer Reihe von Konsumgütern aus Russland, darunter Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Kleidung, Schuhe und andere, sowohl durch natürliche als auch durch juristische Personen verboten.
Alle Passagiere werden gebeten, die Liste der verbotenen Gegenstände sorgfältig zu prüfen, da sie beschlagnahmt werden. In der Liste der für den Import nicht akzeptablen:
- Zigarren, Zigarillos, Zigaretten;
- Eisen- und Stahlerzeugnisse;
- Kosmetika und Haarpflegeprodukte (z. B. Shampoos);
- Mundpflegeprodukte (z. B. Zahnpasta, Zahnseide);
- Rasierprodukte, einschließlich Pre-Shave- und Post-Shave-Produkte;
- Wasch- und Reinigungsmittel (z. B. Seife);
- verschiedene Kunststoffprodukte: Verpackungsmaterialien, Rohre, Schläuche, Baumaterialien;
- verschiedene Papierprodukte: Papier, Pappe, Verpackungsmaterial;
- Bekleidung für Damen und Mädchen;
- Schuhe;
- Bausteine;
- Instrumente;
- verschiedene Motoren und Pumpen;
- Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler;
- verschiedene elektrische Geräte und Teile;
- Autos und Traktoren;
- fotografische Ausrüstung.
Die Liste ist nicht vollständig, für weitere Informationen zu Sanktionen siehe Beschluss des Europarates 2022/1904.
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