03.05.2024

Athen Nachrichten

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Anti-Tabak-Gesetz: 107 Verstöße in Gastronomiebetrieben registriert

Bei 772 Kontrollen, die in der vergangenen Woche in Thessaloniki durchgeführt wurden, wurden Verstöße festgestellt.

Mitarbeiter des Polizeipräsidiums von Thessaloniki registrierten mehr als 100 Verstöße bei Inspektionen, die in der vergangenen Woche in Gastronomie- und Unterhaltungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Anti-Raucher-Maßnahmen durchgeführt wurden.

Wie in der heutigen entsprechenden Polizeierklärung angegeben, wurden 107 relevante Verstöße bestätigt. Rauchende Kunden und Restaurantmanager erhielten Bußgelder. Die Polizei betont, dass die Durchsetzung der Anti-Tabak-Gesetze mit der gleichen Intensität fortgesetzt wird.

Daran erinnern, dass die Umsetzung des Anti-Raucher-Gesetzes eine der Wahlverpflichtungen von Kyriakos Mitsotakis war.

Was sieht das Anti-Raucher-Gesetz vor?

Das Rauchen ist verboten in:

  • Institutionen aller Art und Klassen,
  • Bildungseinrichtungen (vorrangig): Kindergärten, Kindergärten, Grundschulen, Sonderschulen, Fachschulen aller Art, Universitäten und Institute, sonstige Hochschulen, private Bildungseinrichtungen aller Art (frontistirio),
  • Sportanlagen (Gelände, Stadien etc.),
  • Gastronomiebetriebe (Restaurants, Cafés),
  • Vereine usw.

Im Bußgeldrundschreiben heißt es weiter:

  • Ein Verstoß gegen das Rauchverbot durch Beamte an ihrem Dienstort ist ein Disziplinarvergehen und wird nach den Vorschriften über ihre disziplinarische Haftung geahndet.
  • Diejenigen, die unter Verstoß gegen Artikel 3 rauchen oder Tabakerzeugnisse konsumieren, werden mit einer Geldstrafe von fünfzig (50) bis fünfhundert (500) Euro belegt, unter Berücksichtigung der Wiederholung der Tat.
  • Jede Person, die für die Verwaltung und den Betrieb der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Räumlichkeiten verantwortlich ist und einen Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 3 begeht, wird vorbehaltlich einer Wiederholung mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro belegt.
  • Wenn installiert vierten Mal VerstoßGastronomie- (und Unterhaltungs-) Betriebe sind für 10 Tage geschlossen, Lizenzentzug ist möglich.
  • Wer Tabakwaren an Minderjährige verkauft, muss mit einer Geldbuße zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen.
  • Diejenigen, die gegen die Bestimmungen dieser Tabakwerberichtlinie verstoßen, werden mit einer Geldstrafe zwischen fünfhundert (500) und zehntausend (10.000) Euro belegt, einschließlich jeder Wiederholung.
  • Gemäß Artikel 3 des Gesetzes 3730/2008, ergänzt durch Artikel 35 des Gesetzes 3896/2010, wird einem Raucher, der sein eigenes Auto fährt, eine Verwaltungsstrafe von 1.500 Euro auferlegt, wenn er gegen das Rauchverbot in allen privaten und öffentlichen Fahrzeugen verstößt, in denen sich Minderjährige befinden unter 12 Jahren anwesend sind. Handelt es sich bei dem Raucher um einen ÖPNV-Fahrer, verdoppelt sich das Bußgeld auf 3.000 Euro. Zusätzlich zum Bußgeld kann Ihnen für jeden Verstoß der Führerschein für einen Monat entzogen werden.



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