26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Griechenland: Übergangsfrist für das Goldene Visum verlängert

Am Mittwoch verabschiedete der griechische Gesetzgeber ein neues Einwanderungsgesetz, das den Beginn der Übergangsfrist für Anträge auf ein goldenes Visum vom 30. April, wie bereits berichtet, auf den 31. Juli dieses Jahres verschiebt.

Der Kodex verlängert die Übergangsfrist für die Beantragung von Goldenen Visa um drei Monate, sodass Investoren mehr Zeit haben, sich zu den alten Preisbedingungen zu bewerben. Sie haben bis zum 31. Juli Zeit, sich für eine Immobilie in Griechenland zum Kauf zu entscheiden und einen vorläufigen Kaufvertrag mit einer Anzahlung von mindestens 10 % des Kaufpreises der Immobilie abzuschließen. Dies ist notwendig, wenn sie Zeit haben wollen, ein „goldenes Visum“ nach den alten Regeln zu bekommen, d.h. für Investitionen in Immobilien ab 250.000 €, ab dem 1. August verdoppelt sich diese Zahl.

Daran erinnern, dass der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis im September 2022 ankündigte, dass er die Mindestanforderungen für Investitionen in Immobilien im Rahmen des Golden Visa-Programms von 250.000 € auf 500.000 € verdoppeln würde.Im Dezember tauchten Details auf, die die Verdoppelung der Eintrittsschwelle betreffen würden nur 36 Schlüsselgemeinden Griechenlands. Dann setzte die Regierung Investoren eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2023, damit sie unter den gleichen Bedingungen Immobilien kaufen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können.

Jetzt wird diese Frist verlängert, was sofort zu einem Anstieg der Bewerbungen von Investoren führte, die es eilig hatten, Immobilien zu den gleichen Preisanforderungen zu kaufen. Statistiken zeigen, dass die Behörden in den letzten sechs Monaten 4133 Anträge von Immobilienkäufern erhalten haben, aber nur 1505 bearbeitet und genehmigt haben, schreibt Täglich. Minister für Migration und Asyl Notis Mitarakis kommentierte die Annahme des Gesetzentwurfs:

„Heute schließen wir die Gesetzgebungsarbeit des Ministeriums ab, indem wir wirksame Verfahren zur Behandlung von Einwanderungsfragen festlegen, die Bedürfnisse der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigen, als Abschreckung gegen illegale Einwanderung wirken und gleichzeitig wirksame legale Wege institutionalisieren, wohin sie gehen sollen wir als Land wollen“.

Von den 36 Gemeinden, in denen die Mindestanforderungen steigen, befinden sich 28 in Athen, 6 in Thessaloniki, 2 in Mykonos und Santorini.



Source link