Laut einem Rundschreiben, das am Dienstag, dem 2. Mai, vom Justizministerium veröffentlicht wurde, werden Gerichtsverfahren und Auktionen für zwangsversteigerte Häuser vom 17. Mai bis zum 24. Mai vor den nationalen Wahlen am 21. Mai ausgesetzt.
Konkret hieß es in dem Rundschreiben:
- Die Arbeit der Zivil- und Strafgerichte in Athen und Thessaloniki wird vom 17. bis 26. Mai ausgesetzt. Vor dem 17. Mai anhängige Strafverfahren, die nach diesem Datum fortgesetzt werden sollen, werden ausgesetzt.
- Auch Strafsachen, in denen die Haftdauer von Inhaftierten abläuft, sind von der Aussetzung ausgenommen.
- Die Einzelheiten der sofortigen Inhaftierung (aftoforo) und des Aussetzungsverbots (Meterpflaster) werden von den jeweiligen Amtsgerichten geregelt.
- Auch die Versteigerungen von beschlagnahmtem Eigentum werden vom 17. bis 23. Mai ausgesetzt, und die vom öffentlichen Dienst besetzten Katasterämter werden ihre Tätigkeit vom 19. bis 22. Mai einstellen.
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