05.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Abschluss einer Konkubinatsvereinbarung in Griechenland

Mit unzähligen Naturschönheiten, einer einzigartigen Geschichte und Kultur, gastfreundlichen Menschen und – ganz zu schweigen davon – einem großartigen Klima, das sich sowohl für Sommer- als auch Winterferien eignet, zieht Griechenland jeden Tag mehr Besucher an, die seinen Charme erleben möchten.

Die Hauptstadt Athen mit ihrem jahrhundertealten historischen und kulturellen Erbe vereint die Weisheit antiker Denkmäler und die dynamische Kraft einer modernen Metropole, die auch alle Besucher dieser Stadt nicht gleichgültig lässt.

Darüber hinaus möchte man, nachdem man Griechenland einmal besucht hat, immer wieder hierher zurückkehren. Meistens werden auch die herzlichen Beziehungen, die zwischen Ausländern und Vertretern der lokalen Bevölkerung entstehen, zur Rückkehr gezwungen. Viele Drittstaatsangehörige entscheiden sich daher für einen Wohnsitzwechsel, nämlich für Griechenland, um die bestehende Verbindung zu ihrem Partner nicht aufgrund der Entfernung zwischen ihnen zu verlieren. Und die Tatsache, dass es in Griechenland jedes Jahr mehr Paare gibt, die aus Menschen unterschiedlicher Nationalität bestehen, ist eine Tatsache.

Wenn es vielen Menschen ohne besondere Hürden gelingt, ein Touristenvisum für Griechenland zu erhalten, ist die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in diesem Land mit deutlich größerem Aufwand verbunden, da für dieses Verfahren die Erfüllung bestimmter, recht strenger Voraussetzungen erforderlich ist. Wenn man bedenkt, dass ein Touristenvisum eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat und ein Ausländer nicht länger als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten im Land bleiben darf, stellt diese Bedingung für das Paar einen ziemlich engen Zeitrahmen dar, was ihr gemeinsames Leben erheblich erschwert die daraus resultierenden Konsequenzen. Allerdings wurde das griechische Recht in Bezug auf Fragen des Zusammenlebens von Vertretern griechischer Staatsangehörigkeit oder Bürgern anderer europäischer Länder mit Drittstaatsangehörigen ausreichend verbessert. Dadurch wurde es für die oben genannten Ausländer möglich, eine Schlussfolgerung zu ziehen notariell beglaubigter Lebensgemeinschaftsvertrag mit einem Staatsbürger dieses Staates oder eines anderen europäischen Landes mit Wohnsitz in Griechenland. Und nun sieht das griechische Recht unter Berücksichtigung vieler späterer Änderungen und Ergänzungen auch für gleichgeschlechtliche Paare die Formalisierung der Beziehungen in Form einer solchen Vereinbarung vor.

Für viele Lebenspartner unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts wurden viele Probleme gelöst, angefangen bei der Aufenthaltserlaubnis für diejenigen, die Griechenland nur mit einem Visum oder einem Einreisestempel in einem ausländischen Pass besuchten, bis hin zu Eigentums- und Erbschaftsfragen Das beunruhigt und verwirrt oft Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität nicht heiraten können.

Eine der Hauptvoraussetzungen für den Abschluss einer Lebensgemeinschaftsvereinbarung ist der rechtmäßige Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen in Griechenland, d. h. eine bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis einer anderen Kategorie, ein Einreisestempel, der dem Ausländer einen dreimonatigen Aufenthalt im Land ermöglicht oder ein gültiges Einreisevisum, ausgestellt von einem griechischen Konsulat oder einem anderen Schengen-Land. Darüber hinaus müssen beide Partner der Konkubinatsvereinbarung frei von ehelichen Bindungen sein und dürfen nicht in einer weiteren solchen Lebenspartnerschaft leben.

Ein von einem Notar erstellter und in dessen Anwesenheit unterzeichneter Vertrag muss beim Standesamt am Wohnort des Paares eingetragen werden, worüber den Lebenspartnern eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Anschließend können Sie mit dem Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen fortfahren, für das Sie einen Antrag zusammen mit den Begleitdokumenten beim zuständigen Migrationsdienst einreichen müssen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung des Antrags und der Bearbeitung des Dokumentenpakets wird eine Hauptaufenthaltserlaubnis für den Lebenspartner eines Bürgers Griechenlands oder eines anderen europäischen Landes ausgestellt. Ihre Gültigkeit verlängert sich unter der Voraussetzung, dass die Konkubinatsvereinbarung in Kraft bleibt, also nicht gekündigt oder in eine Ehe umgewandelt wird.

Diejenigen unserer Leser, für die das Thema der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer Lebensgemeinschaftsvereinbarung relevant ist, sogar ein paar Tage vor Ablauf ihres Visums, können sich an die Anwaltskanzlei Svetlana Anatolyevna Kasatkina-Kusku wenden, die bei der Bearbeitung ihres Falles garantiert, dass das Paket der erforderlichen Dokumente so schnell wie möglich vorbereitet wird und der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Dienststelle eingereicht wird dem Ministerium für Migrationspolitik rechtzeitig mitzuteilen. Sie können das Büro im Zentrum von Athen persönlich besuchen oder uns Ihre Unterlagen nach vorheriger Absprache per Kurierdienst zusenden. Unsere langjährige Praxis im Bereich des griechischen Migrationsrechts gewährleistet die garantierte Erledigung Ihres Falles!

Wir sind weiterhin für Sie da, um alle Situationen zu klären, in denen die Rechtsanwältin Kasatkina-Kusku Svetlana alle Ihre Fragen persönlich beantwortet. Kontaktieren Sie uns noch heute auf dem für Sie bequemen Weg:

Griechenland, Athen, 10679, Hippokratus 2

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