27.04.2024

Athen Nachrichten

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Garantiertes Mindesteinkommen: 8 % Erhöhung für Anträge, die ab dem 1. Dezember genehmigt werden


Gemäß dem Ministerbeschluss wird die Regierung das garantierte Mindesteinkommen um 8 % erhöhen.

Das Dokument wurde unterzeichnet von: Ministerin für Sozialpolitik und Familie Sofia Zacharaki, Innenministerin Niki Kerameas, stellvertretender Minister für Volkswirtschaft und Finanzen Athanassios Petraliou, Minister für Arbeit und Sozialschutz Adonis Georgiadis, Minister für Digitalisierung und Technologie Dimitris Papastergiou.

Nach Angaben der Staatsverwaltung werden die Beträge mit einer Erhöhung um 8 % umstrukturiert, sie beziehen sich auf die Anträge, die ab dem 1. Dezember 2023 genehmigt werden, und belaufen sich auf:

  • 216 Euro statt 200 Euro pro Monat für eine einköpfige Familie,
  • 108 Euro statt 100 Euro für jedes weitere volljährige Familienmitglied,
  • 54 Euro statt 50 Euro für jedes minderjährige Familienmitglied.

Der maximale Garantiebetrag beträgt 972 Euro pro Monat, unabhängig von der Familienzusammensetzung. Darüber hinaus wirkt sich eine Erhöhung des Garantiebetrages auch auf die Einkommenskriterien für die Aufnahme in das Programm aus. Insbesondere darf das für die Aufnahme in das Programm ermittelte angegebene Haushaltseinkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung folgende Beträge nicht überschreiten:

  • Haushalt bestehend aus einer Person – 1296 Euro (gegenüber 1200 Euro).
  • Haushalt bestehend aus zwei erwachsenen Mitgliedern oder einer Familie mit einem Elternteil und einem minderjährigen Familienmitglied – 1944 Euro (gegenüber 1800 Euro).
  • Haushalt bestehend aus zwei Erwachsenen und einem minderjährigen Familienmitglied oder eine Familie mit einem Elternteil und zwei minderjährigen Familienmitgliedern – 2.268 Euro (gegenüber 2.100 Euro).
  • Haushalt bestehend aus drei Erwachsenen oder zwei Erwachsenen und zwei Minderjährigen oder einer Familie mit einem Elternteil und drei minderjährigen Kindern – 2.592 Euro (gegenüber 2.400 Euro).
  • Ein Haushalt bestehend aus drei Erwachsenen und einem Minderjährigen oder zwei Erwachsenen und drei Minderjährigen sowie einer Familie mit einem Elternteil und vier minderjährigen Kindern – 2.916 Euro (gegenüber 2.700 Euro).
  • Haushalt bestehend aus vier Erwachsenen oder zwei Erwachsenen und vier Minderjährigen oder einer Familie mit einem Elternteil und fünf minderjährigen Kindern – 3.240 Euro (gegenüber 3.000 Euro).

Das Sechsmonatseinkommen darf unabhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder den Betrag von 5.832 Euro (gegenüber 5.400 Euro vor der Erhöhung) nicht mehr überschreiten. Deshalb, Neben der Erhöhung des Betrags, den die Begünstigten erhalten, wird auch mit einem Anstieg der Zahl der Begünstigten gerechnet.



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