06.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

5.000 Griechen, die wegen der Krise geflohen sind, kehren in ihre Heimat zurück


Viele Bürger, darunter auch Studenten, die Griechenland während der Jahre des Memorandums verlassen haben, kehren nach Griechenland zurück.

Bereits mehr als 5.000 Menschen haben die günstigen Regelungen des Gesetzes beantragt, die die Steuersätze halbieren, wenn sie ins Land ziehen und einen neuen Arbeitsplatz bei einem Unternehmen annehmen. Nach Angaben des Ministeriums wurden davon 3.500 genehmigt, der Rest wird derzeit geprüft.

Der „interessante Vorschlag“ sieht eine Befreiung von der Einkommensteuer in Höhe von 50 % des Einkommens vor, das in Griechenland von natürlichen Personen erzielt wird, die ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und in einem neuen Job beschäftigt sind oder eine Tätigkeit als Einzelunternehmer aufnehmen für sieben Jahre. Dem Beschluss zufolge erhalten diejenigen, die steuerlich nach Griechenland „ziehen“, einen Steuernachlass von 50 Prozent auf ihr Einkommen sowie eine Befreiung von der Kfz-Halte- und Nutzungssteuer.

Wohlhabende Steuerzahler reichten 124 Anträge ein, von denen 94 genehmigt wurden und 21 noch anhängig sind. Viele Millionäre oder Milliardäre haben London aufgrund des Brexit und aus anderen Gründen verlassen. Bewerbungen gingen von Geschäftsleuten aus Australien, den USA, Argentinien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland und sogar Monaco ein. Neue Steuerinländer müssen laut Gesetz innerhalb von drei Jahren einen Betrag von 500.000 Euro in Immobilien, Aktien, Anleihen etc. investieren. Tatsächlich müssen sie die Investition 15 Jahre lang aufrechterhalten.

Wieder aufgenommen und Interesse von Rentnern, sich in Griechenland niederzulassen. Die Zahl der Anträge ist während der Gesundheitskrise (Covid) stark zurückgegangen, seitdem wurden jedoch bereits 831 Anträge eingereicht, davon wurden 520 genehmigt und 227 sind in der Schwebe. Viele Skandinavier und Deutsche kamen nach Griechenlandaus anderen Ländern gezogen sind.

Das Rentengesetz sieht vor, dass die Antragsteller bei Annahme einen eigenständigen Steuersatz von 7 % pro Jahr auf alle im Ausland erzielten Einkünfte zahlen müssen. Durch die Zahlung dieser Steuer gilt die gesamte Steuerschuld für dieses Einkommen als erfüllt.



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