05.05.2024

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„Tourismus für alle.“ Das sind die Kriterien für die Begünstigten: Wer erhält 200, 300 und 400 Euro?


Von KI erstelltes Bild

Nur noch wenige Tage bis zur Eröffnung der Plattform „Tourismus für alle“dessen Premiere voraussichtlich Mitte März stattfinden wird.

Die Verzögerung bei der Öffnung der Plattform sei auf technische Gründe zurückzuführen, die nichts mit dem Tourismusministerium zu tun hätten, sagte die zuständige Ministerin Olga Kefalogianni kürzlich in einem Interview.

„Tourismus für alle“: Kriterien für Begünstigte

Das Programm zur Steigerung der Nachfrage im Inlandstourismus für das Jahr 2024 mit einem Gesamtbudget von 25.694.539,89 Euro und einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 verfügt über Neuerungen und erweiterte Sozialkriterien:

  • Erhöhung des Einkommenskriteriums für alle um 3.000 Euro im Vergleich zu 2022-2023,
  • Erhöhung des Betrags in der allgemeinen Kategorie von 150 Euro auf 200 Euro für alle,
  • die Einführung neuer Kategorien besonderer sozialer Gruppen, die eine Leistung von 300 Euro erhalten: Rentner aller Kassen, verheiratete oder zusammenlebende Paare mit drei oder mehr Kindern, Unverheiratete und Witwen mit unterhaltsberechtigten Kindern,
  • Verdoppelung des Zuschusses für Bürger mit Behinderungen oder solche mit behinderten Kindern von 200 auf 400 Euro.

Detaillierte Informationen zu den vom Programm bereitgestellten Beträgen

Wie in der jeweiligen ISS angegeben, wird im Rahmen des Programms nach Einreichung eines Online-Antrags und der Verlosung eine finanzielle Unterstützung in folgender Höhe gewährt:

  • Ein Betrag von zweihundert (200) Euro Personen, die Einkommenskriterien erfüllen.
  • Ein Betrag von dreihundert (300) Euro an Personen, die die Zulassungskriterien erfüllen:
    1. unverheiratete oder verwitwete Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern, basierend auf der letzten aktualisierten persönlichen Einkommenserklärung für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Antragstellung,
    2. verheiratet oder zusammenlebend und mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern, basierend auf der letzten, zum Zeitpunkt der Antragstellung eingereichten Einkommensteuererklärung 2022.

Zu beachten ist, dass die Anwesenheit der oben genannten Kinderzahl einmalig zum Erhalt einer Zuzahlung herangezogen werden kann.

Rentner aller Kassen, bei denen vor dem 31.12.2022 eine rechtskräftige Entscheidung über die Gewährung einer Altersrente vorliegt und die die in Artikel 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ein Betrag von vierhundert (400) Euroinsbesondere für Menschen mit Behinderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Bescheid mit einem Gesamtbehinderungsgrad von 67 % oder mehr haben, sowie für beteiligte Anspruchsberechtigte, die behinderte Kinder und einen gültigen Bescheid mit einem Gesamtbehinderungsgrad von 67 haben % oder mehr zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß dem in Artikel 5 beschriebenen Verfahren.

Beachten Sie, dass der Status einer behinderten Person nur einmal geltend gemacht werden kann: entweder durch die behinderte Person, die den Antrag einreicht, oder durch den Antragsteller mit einem behinderten Kind, das die in Artikel 2 genannten Bedingungen erfüllt.

Für den Fall, dass ein Begünstigter für mehr als eine der oben genannten Kategorien qualifiziert ist, wird sein Antrag in die Kategorie mit dem höchsten Zuschussbetrag eingeordnet. Die oben genannten Beträge gelten nur für den Anspruchsberechtigten und erhöhen sich nicht bei unterhaltsberechtigten Personen.

Einkommenskriterien für Bewerber

Nachfolgend sind die Einkommenskriterien aufgeführt, nach denen sich jeder bewerben kann:

Einsam, Single
verheiratet, verwitwet
Familie, (verheiratet/verabredet
über das Zusammenleben
Ohne Kinder 19.000 31.000
1 Kind 20 500 32.500
2 Kinder 22.000 34.000
3 Kinder 24.000 36.000
4 oder mehr Kinder 29.000 41.000



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