06.05.2024

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ENFIA: Welcher Immobilieneigentümer erhält 50 % oder 100 % Rabatt?


Mehr als eine Million Immobilienbesitzer erhalten eine Ermäßigung der Grundsteuer um 50 % oder sogar 100 % ENFIA dieses Jahr. Wer sind diese Glücklichen?

Die Verfahren für die Veröffentlichung neuer Grundsteuererklärungen werden derzeit abgeschlossen und nach den Plänen der griechischen Grundsteuerbehörde werden diese am Wochenende vom 6. bis 7. April 2024 veröffentlicht. Der neue Gesetzentwurf wird Auswirkungen haben 7 Millionen Immobilienbesitzerund muss in 11 Monatsraten gezahlt werden, wobei die erste Rate am 30. April 2024 fällig ist. Der ENFIA-Betrag wird für Immobilieneigentümer um 50 % reduziert, sofern:

  • Gesamtes steuerpflichtiges Haushaltseinkommen für das letzte Steuerjahr 9000 Euro nicht übersteigtplus 1.000 € für den Ehegatten oder Lebenspartner und jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied.
  • Die Gesamtfläche der Gebäude, an denen der Einkommensteuerpflichtige, sein Ehegatte, seine Mitbewohner und unterhaltsberechtigten Kinder seiner Familie Rechte haben, unter Berücksichtigung des Miteigentumsanteils und der Art des Rechts, 150 qm nicht überschreitet. M. Der Gesamtwert der Immobilie darf 85.000 EUR für eine alleinstehende Person, 150.000 EUR für eine verheiratete Person und ihren Ehegatten oder Lebenspartner oder eine Familie mit einem Elternteil mit einem unterhaltsberechtigten Kind und 200.000 EUR für eine verheiratete Person, ihren Ehegatten, nicht überschreiten oder zusammenlebende Person und ihre unterhaltsberechtigten Kinder oder eine Einelternfamilie mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern.

Vollständige Befreiung von ENFIA wird Familien mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern und Familien gewährt, in denen ein Familienmitglied einen Invaliditätsgrad von mehr als 80 % aufweist folgende Bedingungen:

  • Gesamtes steuerpflichtiges Haushaltseinkommen für das letzte Steuerjahr 12.000 Euro nicht übersteigtplus 1.000 € für den Ehegatten oder Lebenspartner und jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied.
  • Die Gesamtfläche der Gebäude, auf die der Steuerpflichtige, sein Ehegatte und seine unterhaltsberechtigten Kinder Anspruch haben, unter Berücksichtigung des Anteils des Miteigentums und der Art der Rechte, 150 Quadratmeter nicht überschreitet.
  • Eigentümer von Immobilien in Gebieten Opfer von Naturphänomenensind ebenfalls von der ENFIA-Zahlung befreit.



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