19.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Schuldner in Griechenland können keine Renten beziehen


Die Einlagen griechischer Schuldner werden überprüft, EFKA und Banken stehen in Kontakt, um die Einlagen zu überprüfen, nicht jeder wird eine Rente erhalten können.

Der Ruhestand von Schuldnern mit Schulden zwischen 20.000 und 30.000 Euro wird durch die Einlagenprüfung erschwert. Experten gehen davon aus, dass die EFCA und die Banken etwa zwei Monate benötigen werden, um die durchschnittliche Höhe der Bankeinlagen pro Jahr zu überprüfen, bevor sie einen Rentenantrag stellen.

Das Gesetz sieht vor, dass nur Schuldner eine Rente erhalten können, deren Einlage 12.000 Euro nicht übersteigt, wobei die EFKA einen Teil dieses Betrags zur Schuldendeckung einbehält.

Laut Quellen stehen EFKA und Banken in Kontakt, um zu klären, wie das Bankgeheimnis aufgehoben und Einlagen überprüft werden können. Das vorherrschende Szenario sieht vor, dass die durchschnittlichen Einzahlungen des Jahres vor der Antragstellung überprüft werden. Liegt sie unter 12.000 Euro, beginnt das Verfahren, andernfalls wird der Rentenantrag abgelehnt. Damit der Schuldner die Rente erhält, muss er einen Nachzahlungsbetrag von bis zu 20.000 Euro zahlen, damit der Restbetrag in 60 von der Rente einbehaltenen Zahlungen beglichen werden kann.

Experten mahnen zur Vorsicht, wenn anspruchsberechtigte Rentner Miteigentümer eines Bankkontos sind. Da Einlagen über 12.000 Euro automatisch vom Verfahren ausgeschlossen sind, schreibt Auflage Ekatimerin.

Es wird erwartet, dass in Kürze ein gemeinsamer Ministerbeschluss zur Festlegung des Verfahrens von den Arbeits- und Finanzministerien unterzeichnet wird. Demnach erhält nur derjenige eine Rente, der seine Schulden anders nicht begleichen kann. Nach Angaben des stellvertretenden Ministers für Arbeit und Sozialschutz Panos Tsakloglou wird es mindestens zwei Monate dauern, bis die Banken die Kontrolle übernehmen. Deshalb wird zunächst ein Beschluss unterzeichnet, der alle möglichen Kontrollen vorsieht, damit die Banken dann mit den notwendigen Eingriffen beginnen können.

Die im vergangenen Dezember verabschiedete Verordnung sieht vor, dass für Freiberufler mit Schulden gegenüber der EFKA die Schuldengrenze von 20.000 Euro auf 30.000 Euro erhöht wird. Ebenso wird für Landwirte in gleicher Lage die Schuldengrenze von 6.000 € auf 10.000 € erhöht.



Source link