27.06.2024

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DYPA: Bewerbungen für 27 Kindergärten sind heute möglich


Heute, Donnerstag (20.6.), um 18:00 Uhr, beginnen die Anträge für die An- und Rückmeldung von Kleinkindern und Kindern in 27 Kindergärten DYPA für das Studienjahr 2024-2025. Säuglinge und Kleinkinder haben freien Eintritt und Anträge müssen bis zum 21. Juli eingereicht werden.

So bewerben Sie sich

Bewerbungen werden ausschließlich online auf der Website gov.gr eingereicht. HIER. ΔΥΠΑ private Kindergärten sind vom 1. September bis 31. Juli von 6:45 bis 16:00 Uhr (Montag bis Freitag) geöffnet und stehen Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren offen. Das tägliche Programm kreativer Aktivitäten zielt auf eine harmonische psychosomatische und pädagogische Entwicklung ab.

In Attika gibt es Einrichtungen für Vorschulkinder in den Gemeinden Acharnon, Agia Varvara, Ano Liosia, Elefsina, Keratsini, Moschatos, Olympic Village, Peristeri und Haidario sowie im übrigen Griechenland – in den Städten Agrinio, Agia Varvara, Ano Liosia, Elefsina, Keratsini, Moschatos, Olympisches Dorf, Peristeri und Haidario, Arta, Drama, Igoumenitsa, Ioannina, Kavala, Kalamata, Karditsa, Karpennisi, Komotini, Larissa, Messolonghi, Naoussa, Xanthi, Patras, Pilaya, Serres und Trikala.

Wer kann sich bewerben

Begünstigte sind Eltern oder Erziehungsberechtigte (Adoptiveltern usw.) der begünstigten Kinder, die:

  • im Zeitraum 2023-2024 insgesamt 25 Tage im Rahmen der eEFKA-Versicherung und/oder des besonderen Mutterschaftsgeldes und/oder des regulären Arbeitslosengeldes und/oder des Langzeitarbeitslosengeldes gearbeitet,
  • zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses seit mindestens 2 Monaten arbeitslos gemeldet sind,
  • Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld für Selbstständige, die selbstversichert sind (z. B. OAEE, z. B. ETAP-MME, z. B. ETAA).

Auswahlkriterien – wirtschaftlich und sozial

Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden vorläufige Listen der ausgewählten, alternativen und ausgeschlossenen Kleinkinder veröffentlicht und die Begünstigten können Einwände einreichen.

ΔΥΠΑ beteiligt sich mit Ε.Ε.Τ an der Kampagne „Förderung und Unterstützung von Kindern bei ihrer Integration in die Vorschulerziehung und beim Zugang von schulpflichtigen Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen zu kreativen Arbeitsvermittlungsdiensten“.Α.Α. Α.Ε. als Begünstigter. AEE wird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und nationalen Mitteln im Rahmen des Corporate Regional Development Pact kofinanziert (ΕΣΠΑ) für den Programmzeitraum 2021-2027.

Eltern, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das oben genannte Programm erfüllen, werden gebeten, sich zu bewerben. Wer einen Gutschein erhält, kann diesen direkt im ΒΝΣ ΕΣΠΑ zurückgeben.



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