27.04.2024

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Erdgas: Wer ist von der Zuschlagssteuer befreit

Durch Beschluss des Gouverneurs des unabhängigen Finanzamtes Georgiosoa Pitsilis werden die Bedingungen für die Befreiung von der Sondersteuer auf den Verbrauch von Erdgas zur Stromerzeugung festgelegt.

Aufgrund der Tatsache, dass der europäische Einstiegspreis für Erdgas stetig steigt und über 70 Euro pro Megawattstunde (MWh) liegt, klärt die Entscheidung des AADE-Chefs, wer von der Befreiung von der Zusatzsteuer profitiert (Ειδικό Φόρο Κατανάλωσης) , sowie wie sie die Kontrolle haben.

Die Verordnung gilt für natürliche oder juristische Personen, die Erdgas zur Stromerzeugung verwenden, sowie die zuständigen Zollbehörden, die für die Kontrolle und Überwachung der legalen Verwendung von freiem Erdgas zur Stromerzeugung zuständig sind.

Der Beschluss legt die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Erdgas zur Stromerzeugung fest, regelt die Pflichten der Begünstigten und enthält eine Liste der erforderlichen Nachweise, die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung vorgelegt werden müssen.

Darüber hinaus wird die Berechnung der steuerfreien Erdgasmenge für den Fall festgelegt, dass es allgemeine Erdgaszähler gibt, die sowohl zur Stromerzeugung als auch für andere Zwecke verwendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung von Pitsilis unter anderem eine jährliche regelmäßige Prüfung in Höhe von mindestens 35 % vorsieht, um alle Begünstigten innerhalb von drei Jahren zu überwachen. Zur Durchführung dieser Kontrolle werden Daten über die verbrauchte Gasmenge berücksichtigt.





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