05.05.2024

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„Bonus“ von 300 Euro für Langzeitarbeitslose


Am Mittwoch, 24. April DYPA zahlt eine einmalige Leistung von 300 Euro an weitere 3.196 ungeförderte Langzeitarbeitslose, die einen digitalen Individualaktionsplan erstellt haben.

Insgesamt wurden bisher Leistungen an 100.186 Leistungsempfänger ausgezahlt. Zahlungen erscheinen innerhalb von 1-2 Werktagen nach der Zahlung auf dem Konto. Den „Bonus“ erhalten diejenigen, die dies getan haben aktualisiertes digitales ASD/Ψηφιακό ΑΣΔ. Der Plan wird erstellt, um die Chancen von Arbeitslosen zu erhöhen, eine Beschäftigung zu finden und Arbeit zu finden.

Es wird daran erinnert, dass die Begünstigten der neuen Leistung Arbeitslose sind, die seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen arbeitslos sind, die EEE-Leistung (ehemals KEA) beziehen und über folgendes Einkommen verfügen:

bis zu 16.000 Euro für Singles,

24.000 Euro für Familien (erhöht sich um 5.000 Euro für 1 Kind),

29.000 Euro für Alleinerziehende (erhöht sich um 5.000 Euro für jedes Kind ab dem ersten).

In diesem Fall übersteigt das Gesamteinkommen aus der gewerblichen Tätigkeit des Haushalts/der Familie 80.000 Euro nicht.

Das Verfahren zur Beantragung und zum Bezug von Leistungen ist wie folgt:

1. Potenzielle Begünstigte melden sich mit TaxisNet-Codes unter https://www.gov.gr/ipiresies/ergasia-kai-asphalise/anergia/ephapax-khrematike-parokhe-gia-anergous an.

2. Es ist erforderlich, Informationen zum Bankkonto (IBAN) für die Auszahlung der Leistungen einzugeben (oder ggf. zu aktualisieren) und auch Ihren Familienstand anzugeben.

3. DYPA überprüft die Erfüllung der Anforderungen von Amts wegen (Zeitraum der Arbeitslosigkeit und Digital ASD/Ψηφιακό ΑΣΔ) sowie durch Gegenprüfung mit Daten der zuständigen Behörden (AADE, HDIKA).

4. Die Auszahlung erfolgt automatisch auf die Konten der Begünstigten.

Zu beachten ist, dass nur wer länger als 5 Jahre arbeitslos ist und ein digitales ASD ausgefüllt/erstellt hat, die Plattform betreten und IVAN registrieren kann.

Diejenigen Arbeitslosen, die bereits einen „Individuellen Aktionsplan (IAP)“ erstellt haben, sollten diesen in einen „Digitalen ASD“ (Ψηφιακό ΑΣΔ) umwandeln. Insbesondere müssen Sie mit TaxisNet-Codes zu den elektronischen Diensten (E-Services) DYPA gehen und die ASD-Daten bestätigen (oder aktualisieren), damit sie zu einem werden digitales ASD/Ψηφιακό ΑΣΔ.

Arbeitslose, die noch keinen SDA-Plan abgeschlossen habenmüssen einen Termin mit einem Arbeitsberater im Arbeitsförderungszentrum (KPA2) in ihrer Nähe vereinbaren, entweder per Videokonferenz (MyDYPAlive) oder persönlich.

Vereinbaren Sie einen Termin über Videokonferenzen:

https://www.gov.gr/ipiresies/polites-kai-kathemeronoteta/ex-apostaseos-exuperetese-politon/exuperetese-me-telediaskepse-apo-ton-organismo-apaskholeses-ergatikou-dunamikou-oaed

Einen Termin machen persönlich:

https://www.gov.gr/ipiresies/polites-kai-kathemeronoteta/ex-apostaseos-exuperetese-politon/elektroniko-aitema-rantebou-se-uperesies-tou-organismou-apaskholeses-ergatikou-dunamikou-oaed

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.dypa.gov.gr/



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