28.04.2024

Athen Nachrichten

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Plattform für vorübergehenden Schutz ukrainischer Flüchtlinge

Am 28. März starten die griechischen Behörden die Vorregistrierungsplattform für Flüchtlinge.

Das Verfahren zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für ukrainische Flüchtlinge beginnt am 4. April in den Regionalbüros. Am 28. März wird die Vorregistrierungsplattform aktiviert, damit Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen können und ein individuelles Gespräch in den Büros des Asyldienstes erhalten für die Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz, den Erhalt einer TIN und AMKA. Dies wurde vom Minister für Einwanderung und Asyl, Notis Mitarakis, in einem Interview mit Real News erklärt.

Das Verfahren zur Gewährung vorübergehenden Schutzes beginnt am 4. April in den Regionalbüros von Asylum in Attika, Thessaloniki, Patras und Kreta. Gemäß der einschlägigen europäischen Richtlinie wird die vorübergehende Schutzregelung rückwirkend angewendet an diejenigen, die seit dem 24. Februar in der Europäischen Union angekommen sind, schreibt iefimerida.gr.

„Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, können die Flüchtlinge frei wählen, wo sie in Griechenland bleiben wollen“, sagte Herr Mitarakis. Sie werden auch direkten Zugang zur Gesundheitsversorgung und das Recht auf Arbeit haben.. Das Ministerium wird auch starten eine spezielle Jobsuche-Seite, auf der Stellenangebote für ukrainische Flüchtlinge veröffentlicht werden.



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