10.05.2024

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Ukrainische Männer können im Ausland keinen Reisepass erhalten, es gibt jedoch Ausnahmen


Wehrpflichtige Ukrainer im Alter von 18 bis 60 Jahren können nun nur noch auf dem Territorium der Ukraine einen Reisepass erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen vom neuen Gesetz.

Am 23. April 2024 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine einen entsprechenden Beschluss Ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter werden dazu nicht mehr in der Lage sein einen Reisepass besorgen und einen internen Reisepass außerhalb Ihres Landes. Das Dokument wurde veröffentlicht auf der Seite Ministerkabinett.

Zu den Neuerungen gehört, wie unsere Veröffentlichung berichtet, die Ausstellung eines Reisepasses für ukrainische Staatsbürger und eines Reisepasses für Reisen ins Ausland für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren wird in der Gebietskörperschaft/Gebietsabteilung des Staatlichen Zolldienstes durchgeführt. Gleichzeitig wurde die Weiterleitung solcher Pässe an eine separate Einheit oder ausländische diplomatische Institution der Ukraine zur Ausstellung aufgehoben.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der neuen Regel. Für eine Reihe von Bürgern, die die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen, werden weiterhin Reisepässe ausgestellt:

  • behinderte Menschen, die über Dokumente verfügen, die ihren Status bestätigen,
  • Personen, die in Begleitung ihrer Frau mit einer Behinderung oder ihrer Eltern, ihrer eigenen oder ihrer Frau mit einer Behinderung reisten, in 1-2 Gruppen,
  • Betreuung behinderter Menschen der Gruppe 1 oder 2,
  • Eltern, Adoptiveltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen unter 18 Jahren,
  • Eltern von Erwachsenen mit Behinderungen von 1-2 Gruppen,
  • Großväter, Brüder, Stiefväter von Kindern mit Behinderungen,
  • Vormunde behinderter Menschen aus dem Kreis der Verwandten ersten Grades,
  • Personen, die Kinder haben, deren Krankheiten eine medizinische Intervention im Ausland erfordern.

Die Resolution sieht vor, dass im Falle der Einführung eines Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts auf dem Territorium der Ukraine das Verbot der Ausstellung eines ukrainischen Passes oder internationalen Passes nicht für Personen gilt, die während ihrer Reise Kinder mit einer Reihe von Passwörtern begleitet haben Krankheiten, darunter:

  • schwere perinatale Läsionen des Nervensystems,
  • schwere angeborene Fehlbildungen,
  • seltene seltene Krankheiten,
  • onkologisch,
  • onkohämatologische Erkrankungen,
  • Zerebralparese,
  • schwere psychische Störungen,
  • Diabetes mellitus Typ I (insulinabhängig),
  • akute oder chronische Nierenerkrankung Grad IV,
  • schwere Verletzung
  • die Notwendigkeit einer Organtransplantation,
  • die Notwendigkeit einer Palliativversorgung.



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