28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die griechische Polizei richtet eine Tierschutzabteilung ein

Über die Einrichtung einer Tierschutzabteilung bei der Polizei wurde ein vom Minister für Bürgerschutz Panagiotis Theodorikakos vorgelegtes Präsidialdekret erlassen. Ziel ist es, die Häufigkeit von Tierquälerei zu reduzieren.

Das Dokument zielt darauf ab, die traurigen Fälle von Grausamkeit und Tötung von Tieren, die in Griechenland beobachtet wurden, zu verringern. Der Präsidialerlass enthält auch Bestimmungen, die die Organisation und den Betrieb des Dienstes der Trainer und der Wartung von Polizeihunden vorsehen, berichtet die Veröffentlichung. in.gr.

Die Aufgaben des Fachbereichs Tierschutz sind:

  1. Überwachung von Fällen von Vernachlässigung, aktiver und passiver Grausamkeit und Tötung von Tieren.
  2. Leitung, Überwachung und Koordinierung der regionalen Dienste der griechischen Polizei einerseits für die effektive und effiziente Verwaltung der oben genannten Fälle und andererseits für die korrekte Anwendung des geltenden Rechtsrahmens.
  3. Vorbereitung von Rechtsakten und damit zusammenhängenden Verwaltungsakten, Planung von Präventivmaßnahmen, Entwicklung von speziellen Businessplänen zur Verhinderung von Verstößen.
  4. Erstellung und Bearbeitung von standardisierten Berichten über Verbrechen gegen Tiere für deren ordnungsgemäße Bearbeitung und Festlegung einer einheitlichen Art und Weise der Erfassung der wichtigsten Elemente von Vorfällen durch die zuständigen Dienststellen.
  5. Erhebung, regelmäßige Pflege, Weiterverarbeitung und Nutzung von statistischen Daten zu jedem Fall von Tierquälerei sowie Erfassung von Fällen krimineller Vorkommnisse von besonderer Bedeutung.
  6. Umsetzung von vorbeugenden und vorbeugenden Maßnahmen sowie wissenschaftlichen und technischen Methoden, die sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene angewendet werden, mit möglicher Anwendung in der Managementpolitik.
  7. Vorschlag, Entwicklung und Implementierung von elektronischen Programmen (online) oder kontinuierliche Schulung von Personal, das sich mit fortgeschrittenen Fällen durch Seminare, Workshops usw. befasst, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Personalentwicklung, sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene.
  8. Entwicklung von Aktionen und Initiativen zur Information und Sensibilisierung der Bürger über Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Straftatenin Bezug auf den Tierschutz, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit den griechischen Polizeidiensten und die Einrichtung einer starken wechselseitigen Kommunikation, auch mit anderen zuständigen Behörden, die sich mit dem Tierschutz befassen.
  9. Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden und Diensten sowie mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, um ggf. gemeinsam Maßnahmen zu planen, Know-how auszutauschen und Best Practices umzusetzen,
  10. Teilnahme von Vertretern der griechischen Polizei an Veranstaltungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu Tierschutzthemen.



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