28.04.2024

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Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Griechenlands Golden-Visa-Programm übertrifft von Januar bis Juni 2022 europäische Wettbewerber

Laut von Tranio zusammengestellten Daten wurde Griechenlands Goldenes Visum in der ersten Jahreshälfte zum führenden Residenz-durch-Investment-Programm in Europa, gemessen am relativen Nachfragewachstum, trotz der Aussetzung der Ausstellung neuer Visa für Bürger aus Russland und Weißrussland.

BEI
Veröffentlichungen
Auf der Website des Ministeriums heißt es:

Seine Untersuchungen zeigten, dass die beliebtesten Programme in Europa in Bezug auf das Nachfragewachstum das griechische „Goldene Visum“ waren (Anfragen stiegen um 127% im Vergleich zu Januar-Juni 2021), Goldene Pässe der Türkei (+24 %), Malta (+18 %) und Montenegro (+12 %) sowie die Aufenthaltserlaubnis für Investitionsprogramme in Italien (+11 %).

Der ausländische Immobilienmakler stellte auch fest, dass Goldene Visa und Pässe stark zur Erholung des europäischen Immobilienmarktes von der Pandemie beigetragen haben.

Das griechische Goldene Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis für Investitionen, die im Rahmen des griechischen Regierungsprogramms ausgestellt wird. Der Investor und seine Familie erhalten den Status eines Einwohners im Austausch für Investitionen in Immobilien, Staatspapiere, griechische Unternehmen oder eine Einlage bei einer Bank in Höhe von 250.000 Euro. Und es ist eine Plastikkarte mit eingebettetem Chip, Foto und persönlichen Daten.

Inhaber des griechischen Goldenen Visums müssen nicht in Griechenland leben oder eine griechische Sprachprüfung ablegen. Das griechische Goldene Visum wird alle fünf Jahre erneuert, solange der Investor das Eigentum behält und ein griechischer Einwohner bleiben möchte.

Am 1. April 2022 veröffentlichten die griechischen Behörden eine Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Goldenen Visums, die zuvor auf der Grundlage von ausgesetzt war Empfehlungen Europäische Kommission für Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands. Informationen dazu werden auf der Website des Ministeriums für Migration und Asyl veröffentlicht.

BEI Veröffentlichungen Auf der Website des Ministeriums heißt es:

Die Aussetzung der Prüfung eingereichter Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands wird aufgehoben. Die Aussetzung der Einreichung und Bewilligung neuer Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Auf Beschluss des Ministers für Migration und Asyl, Hr. Notisa Mitarakis die Aussetzung der Prüfung und Entscheidung über anhängige Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 16 und 20 B des Gesetzes 4251/2014, die von Bürgern der Russischen Föderation und Weißrusslands, einschließlich ihrer Familienangehörigen, eingereicht wurden , wurde aufgehoben.

Die Einreichung neuer Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis sowie Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands, die zur Kategorie der „Unternehmer“ des Artikels 17 des Gesetzes 4251/2014 gehören, war suspendiert.

Doch bis vor kurzem die Aussetzung der Einreichung und Zulassung neue Aussagen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 16 und 20 B des Gesetzes 4251/2014 durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands, einschließlich ihrer Familienangehörigen, gemäß Investitionsbescheinigungen.

Bezüglich der Aussetzung von Neuanträgen wird darauf hingewiesen Ausnahmen gelten:

a) Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die Familienmitglieder von Investoren anderer Nationalität sind;

b) Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die Familienangehörige des Investors sind, Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die bereits eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben oder über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Griechenland bis vor kurzem suspendiert Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionszwecke für Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands vor der Bildung der entsprechenden Position der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission ihre Empfehlung – Nummer C (2022) 2028 (28.03.2022) herausgegeben, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt wurde.

Die Aussetzung der Prüfung eingereichter Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands wird aufgehoben. Die Aussetzung der Einreichung und Bewilligung neuer Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Auf Beschluss des Ministers für Migration und Asyl, Hr. Notisa Mitarakis die Aussetzung der Prüfung und Entscheidung über anhängige Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 16 und 20 B des Gesetzes 4251/2014, die von Bürgern der Russischen Föderation und Weißrusslands, einschließlich ihrer Familienangehörigen, eingereicht wurden , wurde aufgehoben.

Die Einreichung neuer Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis sowie Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands, die zur Kategorie der „Unternehmer“ des Artikels 17 des Gesetzes 4251/2014 gehören, war suspendiert.

Doch bis vor kurzem die Aussetzung der Einreichung und Zulassung neue Aussagen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 16 und 20 B des Gesetzes 4251/2014 durch Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands, einschließlich ihrer Familienangehörigen, gemäß Investitionsbescheinigungen.

Bezüglich der Aussetzung von Neuanträgen wird darauf hingewiesen Ausnahmen gelten:

a) Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die Familienmitglieder von Investoren anderer Nationalität sind;

b) Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die Familienangehörige des Investors sind, Bürger der Russischen Föderation oder Weißrusslands, die bereits eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben oder über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Griechenland bis vor kurzem suspendiert Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionszwecke für Bürger der Russischen Föderation und Weißrusslands vor der Bildung der entsprechenden Position der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission ihre Empfehlung – Nummer C (2022) 2028 (28.03.2022) herausgegeben, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt wurde.



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