Ab heute, Samstag, 1. Oktober, ändern sich die „öffentlichen Ruhezeiten“, da wir (trotz Sommerwetter) in die „Winter“-Saison eintreten.
Standard „Stunden der Stille“ in der Wintersaison ist die Zeit von 15:30 bis 17:30 Uhr und von 22:00 bis 07:30 Uhr. Während dieser Zeit sind die folgenden Aktivitäten nach griechischem Recht verboten:
Arbeit oder andere Aktivität, die Lärm verursacht. In Ausnahmefällen äußerster Notwendigkeit, die nicht aufschiebbar sind, können mit besonderer begründeter Genehmigung des Leiters der zuständigen Polizeidienststelle Arbeiten, insbesondere für häusliche Zwecke, zugelassen werden, die gegen das Schweigen verstoßen.
Der Betrieb von Musikinstrumenten oder Radios, Tonbandgeräten oder Fernsehern mit hoher Lautstärke, Geschrei, Feierlichkeiten und andere laute Veranstaltungen in Wohn- oder anderen Privaträumen.
Singen, Musikinstrumente bedienen, Radios, Tonbandgeräte und Fernsehbildschirme bedienen auf Straßen, Plätzen und allgemein auf öffentlichen Plätzen in Wohngebieten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Laute Spiele in Kaffeehäusern, Bowlingbahnen oder anderen öffentlichen Plätzen, sowie Schreie und hitzige Diskussionen der Stammgäste dieser Zentren.
Laute Diskussionen und Auseinandersetzungen auf Parkplätzen (BUS, TAXI usw.), beim Be- oder Entladen von Gütern (auf oder von) lärmverursachenden LKWs sowie lauten Motorradmotoren usw.
Der Einsatz von Sirenen oder anderen Tongeräten oder Sicherheitssystemen ohne Notgrund sowie deren Probebetrieb.
Die Winterstunden des öffentlichen Schweigens beginnen am 1. Oktober und enden am 31. März, während die Sommerstunden vom 1. April bis 30. September andauern.
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