28.04.2024

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ΕΣΠΑ wird dafür 350 Millionen Euro bereitstellen "Grüner Übergangsplan"

Zwei neue Programme ΕΣΠΑ mit einem Gesamtbudget von 350 Millionen Euro – „Grüne Transformation“ des Mittelstands (ΜμΕ) und „Grüne Produktionsinvestitionen ΜμΕ“ – werden 2023 „gestartet“.

Das erste Programm „Grüne Transformation ΜμΕ“ (ΜμΕ – Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen) betrifft Unternehmen mit einem geförderten Investitionsprojektbudget von 200.001 bis 1.000.000 Euro.

Das zweite Programm „Grüne produktive Investitionen ΜμΕ“ betrifft Unternehmen mit einem geförderten Investitionsprojektbudget von 30.000 bis 200.000 Euro.

Anträge auf Finanzierung können nur im Rahmen von „Action 1 – Green Transformation μμε“ („δράση 1 – πράσινος μετασχηματισμός μμε“ bzw.

„Aktion 1 – Grüne Transformation ΜμΕ“ bezieht sich auf Investitionsprojekte, die auf den Betrieb und die Entwicklung moderner Technologien, die Modernisierung von Produkten und/oder Dienstleistungen und Aktivitäten im Allgemeinen abzielen, wobei Aktionen bevorzugt werden, die moderne Technologien, Infrastruktur und bewährte Verfahren in diesem Bereich nutzen von Energiemodernisierung, Kreislaufwirtschaft und Einführung sauberer Energiequellen.

Das geförderte Budget des Investitionsvorhabens darf das Doppelte des maximalen Umsatzes, der in einem der drei (oder weniger, wenn das Unternehmen drei umsatzlose) Geschäftsjahre im Jahr vor der Antragstellung erzielt hat, nicht übersteigen, jedoch nicht mehr als 1 Million Euro .

Die bereitgestellten Haushaltsmittel dürfen die Grenze von 150 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die maximale Laufzeit für die Fertigstellung des materiellen und finanziellen Umfangs des Investitionsvorhabens darf 24 Monate ab Datum der Aufnahmeentscheidung nicht überschreiten.

„Aktion 2 – Grüne Produktionsinvestition ΜμΕ“ bezieht sich auf kleine Investitionsprojekte, die auf den Betrieb und die Entwicklung moderner Technologien, die Modernisierung von Produkten und/oder Dienstleistungen und deren Aktivitäten im Allgemeinen abzielen, wobei Aktionen bevorzugt werden, die moderne Technologien, Infrastruktur und bewährte Verfahren einsetzen im Bereich Modernisierungsenergie, Kreislaufwirtschaft und Übergang zu sauberen Quellen.

Das geförderte Budget der einzelnen Investitionsvorhaben liegt zwischen 30.000 und 200.000 Euro. Das geförderte Budget des Investitionsvorhabens darf das Doppelte des maximalen Umsatzes, der in einem der drei (oder weniger, wenn das Unternehmen nicht drei) Geschäftsjahre im Jahr vor der Beantragung der Förderung erzielt wurde, nicht übersteigen, jedoch nicht mehr als 200.000 Euro.

Die maximale Laufzeit für die Fertigstellung des materiellen und wirtschaftlichen Umfangs des Investitionsvorhabens darf 24 Monate ab Aufnahmeentscheidung nicht überschreiten.



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