Die britische Polizei hat Ermittlungen zur „virtuellen“ Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens eingeleitet.
Tägliche Post erzähltdass sie in einem VR*-Spiel Gewalt ausgesetzt war – ein junges Mädchen spielte im sogenannten Metaversum mit einem Virtual-Reality-Headset**.
Nach Angaben der Ermittler griff eine Gruppe Männer den digitalen Avatar eines 16-jährigen Mädchens an und vergewaltigte das elektronische Bild. Sie wurde nicht verletzt, erlebte jedoch echtes Grauen und erlitt ein schweres psycho-emotionales Trauma. Experten zufolge sind die emotionalen und psychischen Auswirkungen längerfristig als körperliche Verletzungen.
Wie genau die Täter beurteilt und bestraft werden, ist noch unklar, denn die Polizei im Vereinigten Königreich ermittelt nicht gegen ein reales, sondern ein virtuelles Sexualverbrechen. Derzeit kann die Definition einer Vergewaltigung im britischen Strafgesetzbuch nur in Fällen körperlicher Gewalt angewendet werden.
* VR, künstliche Realität – eine mit technischen Mitteln geschaffene Welt, die einem Menschen durch seine Sinne übermittelt wird: Sehen, Hören, Berühren und andere. Die virtuelle Realität simuliert sowohl die Exposition als auch die Reaktionen auf die Exposition.
**Ein Virtual-Reality-Headset ist ein am Kopf montiertes Gerät, das dem Benutzer virtuelle Realität bietet. VR-Headsets werden häufig in Videospielen und anderen Anwendungen eingesetzt, darunter Simulatoren und Schulungen.
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