26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Impfbescheinigung wird technisch bis zum 1. Juni fertig sein

Ab dem 1. Juni ist das digitale Gateway, das die nationalen Systeme der Impfzertifizierungsstellen der Europäischen Union verbindet, technisch einsatzbereit. Gleichzeitig wird im Rahmen dieses Programms eine Aufzeichnung von Personen durchgeführt, die Coronavirus hatten und die Coronavirus-Tests bestanden haben.

Einem früheren Bericht zufolge wird die erste Versuchswelle zur Verknüpfung der nationalen Systemschnittstelle mit einem gemeinsamen europäischen Portal am 7. Mai unter Beteiligung der technischen Berater der Europäischen Kommission (SAP und T-Systems) und einschlägiger Beamter aus den Mitgliedstaaten beginnen. Griechenland gehört zu den 20 Ländern, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der ersten Testwelle angekündigt haben, die am 10. Mai beginnen wird.

Die zweite Testwelle findet vom 1. bis 15. Juni statt, damit das europäische System für digitale grüne Zertifikate ab dem 30. Juni in der EU sowie in drei EWR-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) technisch voll funktionsfähig ist. Ein Beamter der Europäischen Union sprach von einem sicheren System, das die Privatsphäre der europäischen Bürger respektiert, da bei der Überprüfung der Echtheit der Zertifikate „keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden“. Die nationalen Behörden werden einen speziellen Antrag stellen, in dem die Bürger ihre Zertifikate aufbewahren. Es ist auch möglich, die Zertifikate für diejenigen auszudrucken, die sie lieber schriftlich haben möchten.

Die Kommission, sagte er, berate sich mit der Weltgesundheitsorganisation und Nicht-Unionsländern, um die Interoperabilität des digitalen grünen Zertifikats mit denen dieser Länder zu erweitern – was „technisch einfach ist, aber eine Entscheidung über die rechtliche Angemessenheit erfordert“.

Die Kommission wird die Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen der parallelen Gesetzgebung zum digitalen Impfzertifikat einholen, wobei gemeinsame Kriterien für die Gültigkeit des Impfzertifikats und des Wiederherstellungszertifikats sowie für Tests festgelegt werden müssen, die diejenigen zulassen, die dies tun wurden nicht geimpft und haben sich nicht erholt, um zu reisen. Laut derselben Quelle haben die Mitgliedstaaten jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich in diesen Fragen von den Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten zu unterscheiden.

Somit wird das gesamteuropäische System Informationen speichern über:

Impfung, wenn eine Person ein Coronavirus hatte und einen Test besteht. …



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