26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Wann gilt noch eine Geldstrafe von 300 €?

Ab heute, dem 14.05., Wird die Freizügigkeit in Griechenland mit der vollständigen Umsetzung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus wieder aufgenommen.

Jetzt kann jeder von 05.00 bis 00.30 Uhr ohne Erlaubnis und Einschränkungen frei von Distrikt zu Distrikt reisen. Dies kann jedoch durch Beachtung der Schutzmaßnahmen im Fahrzeug erfolgen. Für die Nichtbenutzung der Maske wird eine Geldstrafe erhoben.

Es ist gestattet, im öffentlichen Personenverkehr (bis zu zwei Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer) zu reisen in:

Δ.Δ.Χ (Taxis mit Sondergenehmigung); TAXI; Sondermietvertrag, ειδικής μίσθωσης (gemietete, gemietete Fahrzeuge). IX (persönlicher Personenverkehr); EIX (Mietwagen mit Fahrer).

Alle Personen im Fahrzeug müssen Masken tragen. Andernfalls beträgt die Geldstrafe jeweils 300 €.

Das Überschreiten des Grenzwerts ist nur in Fällen zulässig, in denen die Fahrgäste des Fahrzeugs:
a) minderjährige Kinder, deren Aufenthalt unter Aufsicht von Erwachsenen unmöglich ist;
b) eine Person, die die Unterstützung eines zweiten Passagiers für den Transport benötigt.

Doppelkabine und VAN-Typ (Minivan)

Bis zu drei Personen sind erlaubt, alle müssen eine Maske tragen. Die Überschreitung der Passagierzahl ist nur möglich, wenn das Fahrzeug zusammen mit Erwachsenen Minderjährige sind, die nicht zu Hause gelassen werden können.

Die Geldstrafe für die Nichtbenutzung der Maske beträgt 300 Euro für alle im Fahrzeug, wenn die Passagiere keine familiären Bindungen vom Typ A und B haben.

In Bezug auf den Verwandtschaftsgrad sieht das Gesetz Folgendes vor:

Erster Grad A: Eltern, Kinder, Ehemann, Ehefrau, Schwiegervater, Schwiegermutter. 2. Grad B: Großeltern, Enkel, Bräutigam, Braut, Schwiegersohn, Schwiegertochter (Brüder und Schwestern), Brüder. Dritter Grad G: Urgroßeltern, Urenkel, Nichten, Onkel, Tanten.

Experten zufolge bleiben trotz der Aufhebung der Beschränkungen einige Schutzmaßnahmen obligatorisch, bis das Land die „Herdenimmunität“ erreicht.





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